Demokratische
Wahlgeplänkel
B. Ullrich
Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte eine Neuauszählung der Stimmen
– nicht etwa der Bundesversammlung, sondern - im Iran. In einer am Sonntag, dem
21.6.09, veröffentlichten Erklärung hieß es:
„Deutschland steht auf Seiten der Menschen im Iran, die ihr Recht auf
freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ausüben wollen.“ Friedliche
Demonstrationen seien zuzulassen, Gewalt gegen Demonstranten solle
unterbleiben.1
Die „Miß Erfolg“ reist ja bekanntlich gerne in der Weltgeschichte
herum, wobei es passieren kann, daß die Zustände vor der eigenen Haustür, gar
in der Nähe des eigenen Wahlkreises, übersehen werden. Denn solche Töne würden
friedliche Demonstranten, Wahlkämpfer und Oppositionelle in Deutschland auch
mal gerne von der Frau Kanzlerin hören! Da der Staat bei uns zu einer gewissen
Objektivität verpflichtet ist, überläßt man die Drecksarbeit bei der Bekämpfung
oppositioneller Strömungen hier gerne „privaten“ Organisationen, wie der
kriminell agierenden „Antifa“ oder sonstigen steuergeldfinanzierten
Gruppierungen „gegen Rechts“.
„Kein Platz für Rechtsextremisten“
Eine Meisterleistung in der „legalen“ Bekämpfung deutschfreundlicher
Parteien und Gruppen erbrachte die Universität Greifswald mit ihrer Broschüre
„Kein Platz für Rechtsextremisten in Kommunalparlamenten“. Offensichtlich ist
man seiner eigenen Wahlkampfargumente so unsicher, daß man zu allerhand
unlauteren Methoden greifen will, um den Konkurrenten beim Erringen von
Wählerstimmen und sogar bei der Ausübung demokratischer Rechte und Pflichten zu
behindern. Und das geht im Einzelnen so:
Um dem „fremdenfeindlichen Verständnis von Heimat“ der NPD etwas
entgegenzusetzen, soll ein andere Heimatbegriff auf kommunaler Ebene erfunden
werden, der „die regionale Vielfalt und die geschichtlichen Erfahrungen vor Ort
als positive Bezugspunkte“ beinhaltet.
Dann kommen die praktischen Empfehlungen für die Zeit während des
Wahlkampfs und für einen eventuellen Einzug ins Kommunalparlament, die da
lauten: „Entlarvung, Ausgrenzen, Ignorieren.“
Während das Entlarven für die demokratischen Kräfte ziemlich aufwendig
ist, da es eine Beschäftigung mit den „rechtsextremen“ Positionen bedeutet,
wird „Ausgrenzen“ damit begründet, daß die NPD ja auch ausgrenzt, und zwar
„grenzen sich die Rechtsextremen selbst von einer gemeinsamen demokratischen
Wertebasis aus“, weil sie „gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen Hass und
Vorurteile schürt“, die „demokratischen Werte der Gewaltlosigkeit und Toleranz“
ablehnt und sich offen „gegen die allgemeine und vor allem gleiche Geltung der
Menschenrechte“ ausspricht.
Wie gewaltlos und tolerant Demokraten gegen jeden vorgehen, der nicht
ihrem Geschmack entspricht, haben wir in 2 Weltkriegen und zahllosen kleineren
Kriegen nach 1945 weltweit erleben dürfen. Und deshalb brauchen wir uns über
die weiteren Vorschläge der Uni Greifswald auch nicht zu wundern. Sie fordert
unverhohlen dazu auf, „aktiv bekennende NPD-Politiker und ihre Anhänger (!!)
aus möglichst vielen gesellschaftlichen Bereichen auszuschließen – sei es im
Sportverein oder bei der Freiwilligen Feuerwehr.“ Durch Veranstaltungen wie
Ausstellungen könne man über „Rechtsextremismus im Allgemeinen und die Ziele
der NPD im Besonderen aufklären“.
Nun, vermutlich wird die NPD das lieber selbst machen, aber genau dies
soll verhindert werden.
Auch die in der Broschüre vorgeschlagenen Ausgrenzungsstrategien der
Demokraten gegenüber bereits gewählten Abgeordneten nationaler Parteien sind
ein Schlag ins Gesicht der Wähler - schließlich konnte die NPD bei der
Landtagswahl 2006 7 % der Erststimmen (57.008) und 7,3 % der Zweitstimmen
(59.845) gewinnen. Und nun soll der durch die Wahl demokratisch ermittelte
Wählerwille wie folgt abgestraft werden:
·
Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung aller
„Vertreter demokratischer Parteien“ gegen Rechtsextremismus zu Beginn jeder
Legislaturperiode
·
Änderung oder Einführung von Redezeiten für Abgeordnete
·
Verringerung der Plätze in den Ausschüssen
·
Keine wichtigen Ausschußvorsitze für NPD-Abgeordnete
·
Quotenerhöhung zur Verhinderung der Teilnahme in
zentralen Gremien
·
Gemeinsames Ablehnen von NPD-Anträgen
Praktiziert wird auch seit einem entsprechenden Erlaß des
Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern von 2007 die Forderung, daß ein
Bürgermeister- oder Landratskandidat sich „vorab schriftlich zu den Grundwerten
der bundesdeutschen Verfassung bekennen“ muß. Nur wird der Erlaß in der Praxis
so gehandhabt, daß Kandidaten der NPD für das Amt eines Bürgermeisters oder Landrates
vom Wahlausschuß gleich abgelehnt werden, d.h. es kommt erst gar nicht zur
Anforderung eines solchen schriftlichen Bekenntnisses! Damit maßt sich ein
kommunaler Wahlausschuß im Vorfeld einer Wahl an, z.B. den Landtagsabgeordneten
der NPD in Mecklenburg, Rechtsanwalt Michael Andrejewski, der in der
Stadtvertretung von Anklam und im Kreistag von Ostvorpommern sitzt, als
„Verfassungsfeind“ anzuprangern, obwohl eine solche Feststellung nur von einem
Verfassungsgericht getroffen werden kann! Der Rostocker Jura-Professor Ralph
Weber (CDU) schrieb dazu an seinen Parteigenossen Lorenz Caffier, den
Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, der „Versuch, Personen, die eine
‚rechte Gesinnung’ zum Ausdruck bringen“, von öffentlichen Ämtern fernzuhalten,
„entbehrt jeglicher demokratischer Grundlage2“.
Weniger empfehlenswert als das Ausgrenzen ist lt. der
Uni-Broschüre das „Ignorieren“, die „bewußte Entscheidung, sich der
Auseinandersetzung mit NPD-Abgeordneten zu entziehen“. Dazu gehört das
Verlassen des Plenarsaales oder einer Wahlkampfveranstaltung, sobald es zu
einer Rede von NPD-Vertretern kommt, bzw. eine ablehnende Abstimmung bei allen
NPD-Anträgen egal welchen Inhaltes. Allerdings entstehe dabei leicht der
Eindruck demokratischer Wehrlosigkeit – ich würde es eher als Kindergarten
bezeichnen.
Auf weiteren Seiten werden demokratische Hinterhältigkeiten wie
„Beschränkung des Anbringens von Wahlplakaten“, Moderation von
„Wortergreifungen“ rechtsextremer Personen bei Wahlveranstaltungen, Ausschluß
solcher Personen von Veranstaltungen sowie Verhinderung der Anmietung von
Räumlichkeiten ausgeführt. Letzteres ist besonders perfide, weil dabei
Gastwirte unzulässig unter Druck gesetzt werden, indem man sie z.B. über ihre
Gäste „aufklärt“ und dann bedauernd sagt, man könne bei einem möglichen
Aufmarsch von „Gegendemonstranten“ für nichts garantieren.
Meldungen vom „MV-Wächterrat“
Die nationale
Opposition – nicht im Iran, sondern in Mecklenburg-Vorpommern/BRD
– berichtet über Unregelmäßigkeiten anläßlich der Kommunalwahl vom 7. Juni 2009
bei der Auszählung der Wahlstimmen3:
„Aus ganz Mecklenburg-Vorpommern werden im Zusammenhang
mit der gestrigen Auszählung der Kommunalwahl die skurrilsten Vorfälle
gemeldet. Die Auszählungen der Wahlen beobachten zu können, ist gesetzlich
garantiert. Die Presse kümmert dieses demokratische Recht wenig, so begann sie
schon einen Tag nach der Wahl wieder mit ihrer Hetze. NPD-Leute würden den
Demokraten nicht trauen, Mißtrauen überall, usw. usf. Im umgekehrten Fall würde
höchstwahrscheinlich das Ehrenamt gelobt und gewürdigt. Kranke Zustände.
Daß die
Demokraten bei weitem nicht unfehlbar sind, haben sie vielerorts unter Beweis
gestellt.In Rostock beispielsweise waren gleich mehrere Wahllokale fest
verschlossen und auch nach Klopfen, Klingeln, Winken, machten die Auszählenden
keine Anstalten zu öffnen. Ob sie wohl was zu verbergen hatten?
In Schwerin, auf
Usedom, in Wolgast, wie auch in Malchow gab es für die Wählenden einen
Bleistift zum Ankreuzen gestellt. Tolle Voraussetzungen für einen Radiergummi.
Aber in einer Demokratie wird das ja wohl keiner machen?
Ebenfalls in
Rostock hielt man den Willen des Wählers nicht für erkennbar, da er zu
lediglich drei Kandidaten auch noch drei Kreuze vor die Namen der Parteien
gemacht hatte. Also setzte sich eine Dame, die zuvor sichtlich erfreut über
jede Stimme für die Linkspartei war, dafür ein, die drei CDU-Stimmen für
ungültig zu erklären. – Was auch gelang.
In einem anderen
Wahllokal wurde ein Wähler noch einmal darauf hingewiesen, doch ja nicht die
falsche Partei zu wählen.
Andernorts wurde
darauf verzichtet, den Stapel mit den ungültigen Stimmen noch einmal zu
überprüfen. Sollte also einer oder zwei Wahlhelfer beliebig gültige Stimmen auf
den Stapel mit den Ungültigen gelegt haben, so blieben sie dort, ohne von
jemandem anderes kontrolliert zu werden.
Lustig ging es
gar in Lübtheen zu. Dort war man anfänglich der Ansicht, daß nicht abgegebene
Stimmen dann einfach den großen Parteien anzurechnen seien. DDR läßt grüßen.
Der Stellv.
Wahlleiter von Lübtheen verbot einem Wahlbeobachter, das Ergebnis
mitzuschreiben. Schwang vielleicht die Hoffnung mit, daß man sich später nicht
an die Auszählung erinnern könne? Wenn ja, warum nur?
In der Gemeinde
Gägelow konnten angeblich ungültige Stimmen für die CDU gerettet werden.
Wie wichtig die
Kontrolle des Stapels mit den ungültigen Wahlzetteln ist, zeigte die Auszählung
in der ostvorpommerschen Gemeinde Boldekow. Dort fanden sich mittendrin
verschiedene gültige Stimmen und am Ende sogar ein kleiner Stapel mit allen
gültigen Stimmen einer Partei. Ohne Kontrolle wären diese verschwunden und
fälschlich als ungültige Stimmen im Wahlergebnis aufgetaucht.“
Wo bleibt denn
da der Aufschrei der UNO? Und was sagen Merkel, Obama und der Papst dazu? –
„Rechts“-Wähler:
Beteiligt euch an der Auszählung!
Der iranische Wächterrat hat laut Staatsfernsehen
eine Annullierung des Wahlergebnisses abgeschmettert. Denn es habe keine bedeutenden
(!!) Unregelmäßigkeiten gegeben. SPIEGEL 23.6.09 (Wie bei uns, alles total
normal)