Der reale Weg zu
Volksentscheiden auf Bundesebene –
Verfassungsrechtler geben
neue Impulse
M. Grimmenstein www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.de
Eine
Gruppe der Mitglieder von Mehr Demokratie hat beschlossen, die
Verfassungsfrage zu klären. Ist eine Grundgesetzänderung, die eine 2/3 Mehrheit
im Bundestag benötigt, für die Durchführung bundesweiter Volksentscheide (=
Volksabstimmungen) wirklich notwendig, wie die etablierten Parteien und ihre
Anhänger es vertreten?
Es wurden 100
Verfassungsrechtler, davon etwa 35 Professoren und 65 praktizierende
Verfassungsrechtler, im Juni 2010 angeschrieben. Die Gruppe hat zahlreiche
Antworten per E-Mail und Post erhalten, die einen großen Beitrag zur Klärung
der Sachlage leisten und einen deutlichen Weg zeigen, wie eine fundierte
Kampagne zur Einführung des Volksentscheids auf Bundesebene gestaltet werden
könnte. Aus den Antworten geht ganz klar hervor, daß keine klaren Regelungen
und so auch keine übereinstimmenden Meinungen hinsichtlich der Einführung
bundesweiter Volksentscheide existieren. „Die Organisation und Durchführung
eines Volksentscheids, also die Umsetzung dieses Verfassungsrechts ist nicht
geklärt.“ (RA Jörg Schmidt-Wottrich, Berlin)
Es steht nirgends im
Grundgesetz, daß Volksentscheide auf Bundesebene verboten wären und es für die
Durchführung tatsächlich einer Grundgesetzänderung oder überhaupt eines
Gesetzes bedarf.
Rechtsanwalt Rudolf P. B.
Riechwald aus München schreibt dazu: „Wie immer gibt es hier mindestens 2
klare Rechtsmeinungen, wobei nach einer Auffassung keine Grundgesetzänderung
notwendig ist, sondern ein einfaches Gesetz ausreicht, d.h. der
Bundesgesetzgeber könne auch für andere Fragen als die Neugliederung des
Bundesgebiets Volksbefragungen und Volksentscheide einführen, sofern es sich
nur um Materie handelt, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen (vgl. Stein
in Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Luchterhand
1984, RdNr. 40 zu Art. 20 GG).“ Die andere Meinung, daß die Regelungen für eine
Volksabstimmung nur durch eine Grundgesetzänderung erfolgen können, ist durch
die Propaganda der etablierten Parteien selbstverständlich mehr bekannt.
In den etablierten Parteien
sind die Juristen stark vertreten. Selbstverständlich konnten wir das in
unserer Umfrage nicht berücksichtigen. Wir kannten die Personen nicht, die wir
angeschrieben haben. Es ist auf jeden Fall bemerkenswert, daß die Professoren
einheitlich die Meinung „Grundgesetzänderung“ vertreten. Die Gegenmeinungen
kamen alle aus den Reihen der praktizierenden Juristen.
Rechtsanwalt Dr. Thomas
Gertner aus Bad Ems weist ganz offen auf die Unwahrscheinlichkeit der
Grundgesetzänderung hin: „ Ich halte es jedoch für völlig unwahrscheinlich,
daß sich eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages sowie des
Bundesrates dazu bereit finden werden, die Gesetzgebungskompetenzen auf
Volksbegehren zu erweitern. Beide Institutionen sowie Bundesregierung
beanspruchen für sich das Monopol der Gesetzgebungszuständigkeit.“
Wie ich schon darauf
hingewiesen habe, vertreten mehrere Verfassungsrechtler (z. B. RA Rainer Rothe
aus Radolfzell, RA Jörg Schmidt-Wottrich aus Berlin, Dr. Dr. Dr. Wolfgang
Pausch aus Darmstadt usw.) die Meinung, daß ein einfaches Gesetz vollkommen
ausreicht. Drei Anwälte geben besonders konstruktive Vorschläge, die für eine
erfolgsversprechende Kampagne außerordentlich wichtig sind.
Erster Vorschlag von Dr.
Hans Reis aus Berlin:
„Im übrigen würde ich eine
Gesetzgebung des Bundes über Volksentscheide auch nicht für sinnvoll halten,
wenn nicht wenigstens drei Alternativen zur Abstimmung gestellt werden.“
Es müßten also mehrere
Gesetze für die Bürger zur Auswahl angeboten werden, damit die Bürger wirklich
frei entscheiden können.
Zweiter Vorschlag von Dr.
Stephen Lampert aus München:
„Ihr Anliegen, die
verfassungsrechtlichen Fragen zu klären, ließe sich daher am ehesten dadurch
erreichen, daß man den Weg einer Volksabstimmung, gestützt auf ein
entsprechendes Gesetz, geht. Es würde sich dann schon zeigen, wie die Gerichte
diese Fragen letztlich entscheiden. Ich kann Sie bei Ihrem Vorhaben, die
entsprechenden politischen Mehrheiten zu organisieren, daher nur bestärken.“
Das ist schon ein
eindeutiger Hinweis auf die Notwendigkeit einer vom Volk organisierten
Volksabstimmung.
Der dritte Vorschlag kommt
von Rechtsanwalt Jörg Schmidt-Wottrich aus Berlin. Er erklärt am besten die
wahren Rechte des Volkes, die das Volk noch nicht richtig benutzt:
„Das Volk ist oberstes Verfassungsorgan
(„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG). Die
Staatsgewalt wird vom Volk und durch weitere Organe (Gesetzgebung, Regierung
und Rechtsprechung) ausgeübt (Art. 20 Abs. 2 S.2 GG), die also neben dem
Volk als Verfassungsorgan existieren und nicht anstelle oder für das
Volk. Die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk geschieht in Wahlen und
Abstimmungen. Die weiteren Organe erlassen Gesetze (Parlamente) und überprüfen
(Gerichte) deren rechtmäßigen Vollzug (Verwaltung). Also etwas platt
ausgedrückt: das Volk wählt und stimmt ab, die anderen Organe machen die
Detailarbeit.
Aus der Arbeitsteilung, die
das GG für das Volk als oberstem Souverän vorgesehen hat, ist leider weitgehend
eine „Abstimmungsmasse“ geworden, die alle vier Jahre mit Wahlversprechen an
die Abstimmungsurnen gelockt wird, um seine Unmündigkeit an einen
Parteienvertreter zu delegieren.
Das Grundgesetz verbietet
keine Volksentscheide und es ist auch kein Gesetz erforderlich, das derartige
Referenden regelt, denn Art. 20 Abs. 2 GG steht unter keinem Gesetzesvorbehalt.
Das Volk hat hier bereits uneingeschränkte Kompetenz. Es muß sie nur ausüben
und sich nicht an der Nase herumführen lassen.“
Fazit: Vor allem die Auswertung
der Antworten der praktizierenden Juristen im Zusammenhang mit Art. 20 Abs. 2
GG lassen den Schluß zu, daß Volksentscheide auf Bundesebene ab sofort möglich
sein sollten. Damit sind alle wichtigen verfassungsrechtlichen Fragen
hinsichtlich der Einführung des bundesweiten Volksentscheids geklärt.
Die Weichen für eine neue
fundierte und effiziente Kampagnenstrategie sind gestellt. Wir müssen nur
miteinander kooperieren und uns richtig organisieren, wenn wir etwas erreichen
wollen.