Abwrackprämie für
Kfz-Kleinbetriebe
B. Ullrich
Wie die Zeitschrift der
Industrie- und Handelskammer (IHK plus) vom Mai 2010 berichtet, hat die Subvention
der Automobilindustrie, Abwrackprämie genannt, eine von der Regierung
schamhaft verschwiegene Kehrseite:
Die rund 18.000 freien
Kfz-Werkstätten in der BRD werden in den nächsten 3-4 Jahren mit bis zu 30 %
Kundenverlusten rechnen müssen. Dies betrifft vor allem inhabergeführte
Betriebe mit 1 bis 3 Mitarbeitern, die nun massiv in ihrer Existenz bedroht
sind. Profitieren werden die markengebundenen Vertragswerkstätten, bei denen
die Besitzer von Neufahrzeugen aus Gründen der Garantie ihre Inspektionen
durchführen lassen. Auch die Schrotthändler sind letztlich Verlierer geworden,
da die Schrottpreise durch den Ansturm der Abwrackwilligen drastisch gesunken
waren. Fazit: Es wurden ein paar Tausend Arbeitsplätze in den Konzernen der
Autoindustrie subventioniert – auch der ausländischen Autoindustrie, da 1. der
Kauf eines Neufahrzeuges nicht an in Deutschland hergestellte Automobile
gebunden war und 2. viele Teile für in der BRD zusammengesetzte Fahrzeuge aus
dem Ausland zugekauft werden! – und dafür werden zigtausende inländische
mittelständische Betriebe geschädigt, wenn nicht in die Pleite getrieben!
Außerdem ist der Markt für preisgünstige Altautos leergefegt worden, was vor
allem Geringverdiener trifft, die sich nur ein älteres Auto leisten können.
Wer immer da Lobbyarbeit
betrieben hat – die Großen hat’s gefreut, die Kleinen hat’s getroffen, der
Steuerzahler hat’s bezahlt.
Und nun – her mit den
alterprobten Rezepten!
In der BRD gibt es eine
handvoll Leute, die als „Wirtschaftsweise“ bezeichnet werden. Was die so
treiben, erfährt man nur hin und wieder, wenn eine Krise erklärt (oder
verklärt) werden muß oder nach „Alternativen“ gesucht wird – so, als ob es die
nicht schon seit hundert Jahren geben würde!
Diesmal war Peter Bofinger
dran, zu seiner Meinung gefragt zu werden. Lt. Kölner Stadt-Anzeiger vom
29.05.2010 gilt Professor Bofinger als
„einer der führenden
Vertreter einer nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik und war starker
Unterstützer der Euro-Einführung“
(womit er sich als echter
„Wirtschaftsweisheitsträger“ schon disqualifiziert hat). Zur Unterstützung der
Inlandsnachfrage schlägt er vor, „Investitionsprämien zu geben für Projekte,
bei denen Firmen ihre Anlagen durch umweltfreundlichere ersetzen – eine Art
Abwrackprämie für Produktionsanlagen“.
Wir wollen ihm nicht
unterstellen, alte Bücher zu lesen, schon gar nicht solche von vor 70 Jahren,
denn vernünftige Ideen können auch unabhängig voneinander zu verschiedenen
Zeiten in verschiedenen Köpfen auftauchen. Aber neu ist diese Idee wirklich
nicht, denn wir finden sie als Bestandteil des „Reinhardtprogrammes“ von 1933
wieder. Das Reinhardtprogramm (Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit)
bestand aus folgenden Teilen:
1.
Arbeitsbeschaffungsgesetz
2.
Gesetz
über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen
3.
Gesetz
über freiwillige Spenden zur Förderung der nationalen Arbeit
4.
Gesetz
zur Überführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft
5.
Gesetz
zur Förderung der Eheschließungen
Die Gesetze Nr. 4 und 5 sind
den heute vorherrschenden plutokratischen Vorstellungen genau entgegengesetzt,
wie man an der mit allen propagandistischen Mitteln betriebenen Öffnung von
typischen Männerberufen für Frauen und der Begünstigung
„gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften“ sieht. Das Gesetz Nr. 3 war vor
allem für Volksgenossen bestimmt, die ihre Einkommensverhältnisse gegenüber der
Steuer geschönt hatten und sich nun durch eine „Spende“ der Bestrafung
entziehen konnten. Jede Spende zur Förderung der nationalen Arbeit konnte
von der Steuer abgesetzt werden.
Der Vorschlag von Prof.
Bofinger ähnelt sehr dem Gesetz Nr. 2 über Steuerfreiheit für
Ersatzbeschaffungen, wie die folgenden Ausführungen belegen:
„Das Gesetz über die
Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen gab den Unternehmern das Recht, die
Aufwendungen, die sie bis zum 31. Dezember 1934 für Herstellung oder
Anschaffung von Ersatzgegenständen machen, von ihrem steuerpflichtigen
Einkommen (des jeweiligen Steuerabschnitts) abzusetzen. Die Folge war, daß in
zahlreichen landwirtschaftlichen und industriellen, handwerklichen und
gewerblichen Betrieben die alten Maschinen, Werkzeuge und sonstigen Geräte
durch neue ersetzt wurden, wodurch gleichzeitig die Arbeit in weitgehendstem
Maße vermehrt wurde. – Als Voraussetzungen für die vorgesehene
Einkommensteuerbefreiung gab das Gesetz an:
1.
Der
neue Gegenstand muß inländisches Erzeugnis sein.
2.
Der
Steuerpflichtige muß den neuen Gegenstand nach dem 30. Juni 1933 und vor dem 1.
Januar 1935 angeschafft oder hergestellt haben.
3.
Der
neue Gegenstand muß einen bisher dem Betrieb dienenden gleichartigen Gegenstand
ersetzen.
4.
Es
muß sichergestellt sein, daß die Verwendung des neuen Gegenstandes nicht zu
einer Minderbeschäftigung von Arbeitnehmern im Betriebe des Steuerpflichtigen
führt.
Diese letzte Maßnahme
wendete sich gegen die Möglichkeit, die Ersatzbeschaffung vielleicht für
Rationalisierungsmaßnahmen auszunutzen. Denn gerade die übersteigerten
Rationalisierungsmaßnahmen der Nachkriegszeit hatten dazu beigetragen, die
Arbeitslosigkeit zu steigern und manche Betriebe zu überschulden.“1
Hier wurden per Gesetz
sinnvolle Bedingungen gestellt, mit denen Auswüchse der Förderungsmaßnahmen
verhindert werden sollten. Heutzutage würde eine Maßnahme zur Absatzförderung deutscher
Erzeugnisse und Sicherung deutscher Arbeitsplätze einen demokratischen
Aufschrei hervorrufen und als „Protektionismus“ beschimpft werden
(Produktionsrassismus?).
Unabhängig von diesem
Reinhardtprogramm gab es auch ein Programm zur Förderung des Automobilabsatzes,
das Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 11. April 1933, wodurch alle nach dem 31.
März 1933 zugelassenen Kraftfahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit wurden. Damals
kam diese Maßnahme noch ausschließlich der inländischen Automobilindustrie
zugute, war also eine echte Arbeitsförderungsmaßnahme. Auf die hirnrissige
Idee, die Verschrottung noch verkehrstüchtiger Automobile zu subventionieren,
wäre damals gewiß keiner gekommen.
Eine weitere Maßnahme
begegnet uns heute teilweise unter der Bezeichnung „Konjunkturpaket“ wieder. Es
wurde eine Milliarde Reichsmark für die Arbeitsbeschaffung bereitgestellt, mit
der unterstützt wurde:
„Instandsetzungs- und
Ergänzungsarbeiten an Verwaltungs- und Wohngebäuden, Brücken und anderen
Baulichkeiten der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstiger
öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Instandsetzung von Wohngebäuden und von
Wirtschaftsgebäuden landwirtschaftlicher Betriebe, Teilung von Wohnungen und
Umbau sonstiger Räume in Wohngebäuden zu Kleinwohnungen, vorstädtische
Kleinsiedlungen, landwirtschaftliche Siedlungen, Flußregulierungen, Anlagen zur
Versorgung der Bevölkerung mit Gas, Wasser und Elektrizität, Tiefbauarbeiten
der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, Straßenbau, Schiffbau und andere
Bauten, Sachleistungen an Hilfsbedürftige.“
Momentan können sich
diejenigen Handwerksbetriebe, die im Rahmen des BRD-Konjunkturpaketes mit der
überfälligen Sanierung öffentlicher Gebäude wie z.B. Schulen beauftragt werden,
vor Arbeit kaum retten. Wie es nach Ablauf dieser für alle nützlichen
Förderungsmaßnahme im Handwerk weitergeht, ist jedoch angesichts der realen
Wirtschaftskrise, der Billigkonkurrenz und der ausufernden Belastung der
kleinen und mittleren Betriebe durch Bürokratie und Kreditzinsen ungewiß.
Merkelhafte Sparpakete zu Lasten öffentlich-nützlicher Investitionen führen nur
zu weiteren Firmenpleiten und somit Steuer- und Sozialabgabenausfällen, wodurch
ein Teufelskreis installiert wird, der aber möglicherweise durchaus
beabsichtigt ist.
Das Beste wäre, endlich die
Plutokratenknechte – nicht nur in der BRD – abzuwracken!