Einer
dieser Stränge zur Enteignung aller Völker dieser Erde ist das unter dem
Begriff des Cross-border-leasing bekannt gewordene Vereinnahmen von deutschem
(und europäischem) Kommunaleigentum. Schätzungsweise 180
Cross-border-leasing-Verträge wurden von 1996 bis 2004 zwischen
us-amerikanischen „Investoren“ und deutschen Kommunen abgeschlossen, nach
amerikanischem Recht, festgetackert in englischsprachigen Verträgen mit mehr
Seiten als die Bibel. Wie gut, daß es in der BRD zahlreiche Anwaltskanzleien
gibt, die sich in just diesem US-„Recht“ auskennen! Doch der Traum vom Geschäft
ohne Risiko verwandelt sich dank der derzeitigen Finanzkrise zunehmend zu einem
Albtraum für Kommunalpolitiker. Die WELT beschreibt das Problem am 2.03.09 am
Beispiel der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR).
„Die Firma gehört über den
Regionalverband Ruhr allen Ruhrgebietsstädten. Im Jahr 2003 hatte die AGR eine
Müllverbrennungsanlage an einen Treuhänder (Trust) der amerikanischen KeyBank
aus Ohio langfristig verleast und direkt wieder zurückgeleast. Das Volumen des
Deals lag bei über 300 Mio. Euro. Das Geld für den jahrzehntelangen
Leasingvertrag zahlte die KeyBank auf einen Schlag vorab. Den Großteil der
Millionen reichte sie direkt an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und die
NordLB weiter. Die beiden Landesbanken bezahlen seither die Mietraten der AGR
an den Trust. Abgesichert wurde das Geschäft vom Versicherungskonzern MBIA. Ein
auf den ersten Blick sicheres Geschäft. Doch das Risiko steht im
Kleingedruckten. Darin haben sich die AGR und der Regionalverband Ruhr
verpflichtet, alle Gefahren des Geschäfts zu übernehmen, wenn innerhalb von
fast 30 Jahren einer der Versicherer in Schwierigkeiten gerät. Und genau
das ist passiert. Die MBIA hat ihr einst gutes Rating verloren. Genauso wie der
Versicherer AIG, der viele andere Cross-Border-Geschäfte abgesichert hat.“
Der
US-Versicherungskonzern AIG ist eine Art Gegenstück zum BRD-Steuergeldvertilger
HRE. Auf Betreiben von US-Finanzminister Henry Paulson und Notenbankchef Ben
Bernanke wurde der AIG-Konzern verstaatlicht. Der ehemals solide Konzern wurde
seit den neunziger Jahren vollgestopft mit Zockerpapieren wie CDS (Wetten auf
Kreditausfälle oder Wertverluste) und CDO (Bündelung von Krediten zwecks
„Verbriefung“ und Weiterreichung) – Abkürzungen aus der „toxischen
Buchstabensuppe der Wall-Street“. Drehten nun die paar führenden
Rating-Agenturen an der Benotungsschraube des Konzerns oder der versicherten
„Wertpapiere“, so konnten die Vertragspartner des Kreditversicherers
„Sicherheitszuschläge“ im Millionenhöhe anfordern, in bar. Als der
Hypothekenkreditmarkt zusammenbrach, brach der AIG-Konzern mit.
Anhand
des obigen Beispiels soll so ein CBL-Geschäft einmal genauer aufgedröselt
werden.1
Der unbedeutendste Geschäftspartner dabei ist hier der Regionalverband Ruhr als
Eigentümer der Müllverbrennungsanlage. Bei einem 300-Millionen-Euro-Volumen
liegt der „Bargeldvorteil“ bei 12 – 15 Millionen, je nachdem, ob 4 oder 5 %
vereinbart wurden. Die genauen Vertragsbedingungen in diesem Beispielfall sind
nicht bekannt, deshalb nennen wir den Regionalverband im weiteren
verallgemeinernd „Stadt“. Die Verträge laufen über zirka 100 Jahre, da nur so
nach US-Recht garantiert ist, daß der Investor (wir bleiben mal bei dem Begriff,
obwohl der ja überhaupt nichts in die bereits vorhandenen Anlagen investiert
bzw. Änderungen sogar per Vertrag untersagt!) die geleaste Anlage langfristig
als Eigentum übernimmt, was die Voraussetzung für den Steuervorteil ist, um den
sich angeblich alles dreht.
Der „Investor“, bei dem es
sich um eine Bank, einen Fonds oder eine Strohpuppe privater Geldanleger
handelt, bringt üblicherweise einen Eigenkapitalanteil von 15 % auf, in unserem
Beispiel also 45 Mio., die restlichen 255 Mio. werden als Darlehen aufgenommen.
Zur Abwicklung des komplexen Geschäftes wird ein „Trust“ gegründet, und zwar in
95 % aller Fälle mit Sitz im US-Staat Delaware, einer inneramerikanischen
Steueroase, die nicht auf der „schwarzen Liste“ steht. Manchmal wird auch noch
eine Zweckgesellschaft auf einer Steuersparinsel gegründet und
dazwischengeschoben. Dieser Trust ist der eigentliche
Verhandlungspartner der Stadt. Ihm überweist der Investor seine 45 Millionen
Eigenanteil. Eine Darlehensbank A (z.B. die Nord LB) überweist nun 230 Mio. an
den Trust, eine Darlehensbank B (z.B. die KfW) die restlichen 25 Mio., so daß
dem Trust die 300 Mio. zur Verfügung stehen. Der Trust reicht das Geld
(theoretisch) komplett an die Stadt weiter, die sich ihren „Bargeldvorteil“ in
Höhe von 15 Mio. (großzügig gerechnete 5 %, oft sind es nur 4 %) einsteckt und
die restlichen 285 Mio. wie folgt weiterleitet:
45 Mio. (entsprechend dem
Eigenkapitalanteil des Investors) an eine Depotbank, die das Geld (für den
Investor!) in US-Staatsanleihen, Anleihen der größten US-Versicherung AIG oder
staatlich abgesicherter US-Hypothekenbanken anlegt.
213 Mio. an eine
Schuldnerbank A (die meistens mit der Darlehensbank A identisch ist, also hier
die Nord LB Luxemburg SA!).
27 Mio. an eine
Schuldnerbank B (die aus steuertechnischen Gründen auf keinen Fall identisch
oder ein Tochterunternehmen einer Darlehensbank A oder B sein darf, hier die
LBBW!).
Die beiden Schuldnerbanken
überweisen nun über den gesamten vereinbarten Zeitraum der Rückmietzeit
(zumeist 30 Jahre, bis die Stadt den Vertrag kündigen kann) die Leasingraten an
den Trust in Delaware, USA. Defakto haben diese Banken damit einen zinslosen
Kredit der Stadt erhalten, da sie ja nur jeweils die Raten davon zahlen und den
zunächst großen Restbetrag wiederum zinsträchtig anlegen können. Die Höhe der
Leasingraten entspricht der Höhe der Rückzahlungsraten, die der Trust an die
Darlehensbanken überweisen muß – ein Nullsummenspiel. Da die Darlehensbank A
mit der Schuldnerbank A identisch ist, handelt es sich bei 90 % des Kredits
ohnehin um einen sog. Schleifen-Kredit, der nur bankintern hin und her
geschoben wird.
Für die beteiligten Banken
ergeben sich neben den zu erzielenden Zinsgewinnen etliche bilanztechnische und
steuerliche Vorteile, die aufzuzählen den Rahmen des Artikels sprengen würden.
Daß ausgerechnet „unsere“ Staats- und Landesbanken intensiv im
Steuervermeidungsgeschäft tätig sind, also dem Staat, dem sie gehören, Steuern
vorenthalten, für die dann der Steuerzahler einspringen muß, sollte beim
mittlerweile erreichten staatlichen Betrugsniveau eigentlich niemanden mehr
verwundern. Wie überaus praktisch es doch ist, daß die gesetzgebenden Politiker
„ihren“ Banken dazu passende Gesetze schneidern dürfen!
Vielleicht bin ich ja ein
bißchen unmodern, aber gewisse Vergleiche mit der Organisierten Kriminalität
drängen sich da geradezu auf...
Die weiteren Profiteure des
Städteplünderns
Als erster tritt der Arrangeur
in Erscheinung. Er sucht das passende Objekt – z.B. eine überschuldete Stadt
mit einer geeigneten Versorgungseinrichtung – aus und bringt die nötigen
Vertragspartner an einen Tisch. Arrangeure sind oft Tochtergesellschaften von
Banken - auch von Landesbanken! – und Konzernen, wie z.B. die Firma Debis des
Konzerns DaimlerChrysler mit Sitz in der Steueroase Delaware/USA. Dank unserer
konzernfreundlichen Gesetzgebung unterliegen banktypische Leasinggeschäfte
nicht dem Kreditwesengesetz.
Dann kommt der Wertgutachter
zum Zuge, der das Transaktionsvolumen ermittelt, an dem sich alle Zahlungen
orientieren. Er interessiert sich nicht für den Buchwert einer Anlage, sondern
für den „Markt- und Ertragswert“ – je höher die zukünftigen Gebühreneinnahmen,
desto höher das Transaktionsvolumen. Der Gutachter schnüffelt in sämtlichen
Akten und in den Anlagen selber herum und stellt die technischen, rechtlichen
und finanziellen Daten zusammen. Die städtischen Ämter müssen auf eigene Kosten
viel Zuarbeit leisten, erhalten aber in der Regel noch nicht einmal eine Kopie
der Gutachten.
Da die Transaktion nach
US-Recht ausgerichtet wird, treten nun die US-Rechtsanwaltskanzleien auf
den Plan. Solche Kanzleien sind längst auch schon in deutschen Städten zu
finden. Sie arbeiten – zumindest in den USA – mit den Finanzämtern zusammen und
stellen für die von ihnen ausgetüftelten Steuersparmodelle
„Unbedenklichkeitsbescheinigungen“ aus, eine Art „Freibriefe“ für die
steuervermeidenden Konzerne. Dadurch fallen Bilanzbetrügereien oft erst auf,
wenn ein Konzern pleite geht.
Bei der Gestaltung der
tausende Seiten starken Verträge wirken die Wirtschaftsprüfer mit. Es
gibt nur eine handvoll lizensierter US-Wirtschaftsprüfer, die in gesetzlichem
Auftrag die Bilanzen aller an den US-Börsen gehandelten Aktiengesellschaften
prüfen. Sie sind Spezialisten für „kreative Buchführung“, wie das Gründen von „Einzweckgesellschaften“
(früher nannte man die Briefkastenfirmen), die Mehrfachnutzung von
Zahlungsströmen, allerhand Bilanztricksereien, Eigentumsverschleierungen u.ä.
Durch die derzeitige
Finanzkrise sind die Ratingagenturen ins Gerede gekommen. Ebenso wie bei
den Wirtschaftsprüfern handelt es sich um eine Monopolstellung einer handvoll
US-Ratingagenturen, die den Markt unter sich aufteilen. Wie die
Wirtschaftsprüfer haben auch sie einen staatlichen Auftrag, werden aber von den
benoteten Wirtschaftsunternehmen für ihre Tätigkeit bezahlt. In ihrer Hand
liegt es, Konzerne und auch Staaten mit Bonitätsnoten zu versehen, welche
entscheidend für den Wert und die Kreditwürdigkeit sind. Im Falle des
Cross-Border-Leasing benoten sie die beteiligten Städte, Bundesländer (aus
Haftungsgründen) und Banken.
Gibt es eine legale
Organisierte Kriminalität?2
Ein solches weltweites
System, in dem einige wenige Personen bzw. Firmen eine solche umfassende Macht
besitzen, als „Demokratie“ oder als „freien Markt“ zu bezeichnen, das ist eine
Verhöhnung, an der sich nahezu alle Politiker und Propagandisten beteiligen!
Und dieses System soll jetzt mit Steuergeldern „gerettet“ werden! Dieses
System, durch das über viele Jahre „legal“ Steuern in größtem Ausmaß
hinterzogen, also der Allgemeinheit vorenthalten wurden, soll jetzt von den
Betrogenen aller Länder gestützt werden – so wollen es die demokratischen
Politiker! Durch dieses System, diese alles durchdringende, kriminelle Krake,
wurde in den Städten aufgrund der „legalen“ Hinterziehung von Gewerbesteuern
erst eine Situation geschaffen, in der die Städte zur Finanzierung ihrer
Aufgaben nach jedem Geldstrohhalm greifen müssen. Fein ausgeklüngelt! Und wie
verbessert der „moderne Staat“ sein „Rating“? Natürlich ganz im Sinne der
Plutokraten durch Sozialkürzungen und Entstaatlichung von Volkseigentum!
Oder durch politisches „Wohlverhalten“ bei Kriegseinsätzen.
„Und bist du nicht willig,
so wirst du herabgestuft!“
Kein Leasing, sondern
Kreditwette
Wer
so raffinierte Verträge wie die des Cross-border-leasing ausheckt, der muß
wissen, daß unser Finanzsystem wie ein Schneeballsystem funktioniert. Und ein
solches pflegt nun mal immer wieder an den Punkt zu kommen, wo es
zusammenbricht. Das heißt, für die Initiatoren des CBL-Betrugs war die
Finanzkrise absehbar und ihr Eintreffen nur eine Frage der Zeit – wenn nicht
der Zeitpunkt gar von ihnen selbst mitbestimmt wurde. Damit war klar, daß die
Rückversicherer von windigen Krediten, „Wert“-Papieren und Wettscheinen bei
Ausbruch der Krise schnell in die Knie gehen würden, und daß dies auf keinen
Fall 30 Jahre lang „gutgehen“ würde. Damit kommt zwingend der Verdacht auf,
daß ein Übergang des gesamten Geschäftsrisikos auf die Kommunen – mit
Nachzahlungen in noch ungeahnter Höhe! - bereits mit zum Plan gehörte. Im
Fall der Stadt Bochum, die ihr Kanalnetz „verleast“ hat, wirkt sich das lt.
WELT vom 2.3.09 so aus, daß dem damaligen „Bargeldvorteil“ von ca. 20 Millionen
€ nun eine Sicherungsmaßnahme von 90 Millionen gegenübersteht – möglicherweise
erst der Anfang! Denn: „Finden sie keine neuen Versicherungen, dann müssen sie
selbst Sicherheiten bei den Investoren in den USA hinterlegen, um die Deals
abzusichern, beispielsweise amerikanische Staatsanleihen. Bochum allein mußte
Anleihen im Wert von 90 Mio. Euro kaufen und als eine Art Kaution abtreten.“
Dieser
Ausgleich für den zuvor gewährten „Steuervorteil“ freut den US-Pleitestaat
gewiß sehr!
Nun
dürfte nicht nur bei den deutschen Kämmerern das große Fracksausen herrschen,
denn welche Forderungen da auf die in langfristige Verträge verwickelten
Gemeinden zukommt, kann derzeit noch nicht einmal erahnt werden, zumal die
Verträge alle unterschiedlich gestrickt sind.
Und
unsere gemäß Amtseid dem Volkswohl verpflichtete Regierung ließ am 19.12.08 per
Drucksache 16/11518 auf eine „kleine Anfrage“ hin vermelden, daß ihr „keine
belastbaren Informationen“ darüber vorliegen, wie viele Kommunen von CBL
betroffen sind und wie es um die davon berührte Infrastruktur steht. Sie beabsichtige
auch nicht, zwecks Rückabwicklung der Geschäfte mit der US-Regierung zu
sprechen. Warum sollte sie auch, muß man doch davon ausgehen, daß die
grenzüberschreitenden Verstrickungen von Finanzjongleuren mit kommunalen
Versorgungsunternehmen regierungsseitig durchaus gewollt sind – im Zuge der
sog. Globalisierung, die ja nichts anderes bedeutet, als solche Abhängigkeiten
zu schaffen und auszubauen. Die Bundesregierung verschanzt sich tatsächlich
hinter der Behauptung, daß die ganzen CBL-Geschäfte eine alleinige
Angelegenheit der Gemeinden, evt. noch der Länder seien. Dies ist bewußte
Irreführung, da der zuletzt Haftende der Bund ist, mithin jeder Bundesbürger!
Noch
einen ganz anderen Aspekt des CBL benennt der Jurist Julian Roberts in der WELT
vom 2.3.09:
„Bei genauem Studium der
Verträge drängt sich der Verdacht auf, daß es sich bei Cross-Border-Leasing nur
um einen anderen Begriff für eine Kreditspekulation handelt.“ Die Verträge
seien wie ein Credit Default Swap gestaltet. Für den „Bargeldvorteil“ hätten
die Kommunen nahezu das gesamte Risiko übernommen und so genannte „Termination
Values“ unterzeichnet. Damit drohen ihnen nicht nur Kautionszahlungen, sondern
sogar Vertragsstrafen in Millionenhöhe, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt,
wie etwa die Herabstufung eines Versicherers. Solche Strafen drohen Roberts zufolge auch
unabhängig davon, ob tatsächlich die Struktur des Leasings bedroht ist.“
Das heißt im Klartext, daß
die Stadt ihren „Barwertvorteil“ dafür bekommt, daß sie für die ganze komplexe
Finanztrickserei und Steuergeldhinterzieherei die „Sicherheit“ in Form der
kommunalen Anlagen hinterlegt! Hier wurde nicht nur das Fell über die Ohren,
sondern auch noch sämtliche Eingeweide mit heraus gezogen! Wird auch nur einer
der in den jeweiligen „Deal“ verstrickten Akteure (Schuldnerbanken, Depotbank,
Darlehensbanken, Kreditversicherung) durch einen anderen Akteur
(Rating-Agentur) desselben „Deals“ herabgestuft – also schon fast eine interne
Angelegenheit der Beteiligten –, so muß die Stadt zahlen! Sie verliert nicht
nur ihren ohnehin vergleichsmäßig winzigen Anteil (ihr Schmier- und
Schweigegeld!), sondern muß darüber hinaus Zahlungen erbringen und unter
Umständen sogar die „verleaste“, im Grunde aber verpfändete Anlage abtreten!
„Volksvertreter“, die solche Machenschaften durch entsprechende Gesetzgebung ermöglicht oder solche „Deals“ verantwortlich durchgezogen haben, empfehlen sich für den Dankesorden des deutschen Volkes: Ein Laternenpfahl, mittels Abschleppseil um den Hals zu tragen!3
1 Alle Einzelheiten zu den CBL-Abwicklungen sind dem sehr interessanten Büchlein „Cross Border Leasing“ von Werner Rügemer entnommen, siehe auch Bücherwerbung aus Heft 3-4.2009
2 Warum soll es unter der „Herrschaft des Rechts“ keine legale Organisierte Kriminalität geben? Es gibt ja schließlich auch einen legalen Entzug angeblicher Grundrechte und eine legale Herstellung von Falschgeld im Sinne von ungedecktem Papiergeld.
3 Ein Ordensentwurf von Michael Winkler!