Sind BRD-Kanzlerin und
Bundestag verfassungsfeindlich?
B. Ullrich
Im sog.
Verfassungsschutzbericht des Jahres 2006 befindet sich auf Seite 164 die
Beschreibung einer Gruppierung, welche sich die „Antideutschen“ nennt. Diese
Gruppe stellt „eine bedingungslose Solidarität mit dem Staat Israel in den
Vordergrund ihrer Agitation“.
Nanu? Bisher entstand der
Eindruck, daß diese bedingungslose Solidarität höchstoffizielle
Regierungsposition der BRD ist, denn schließlich bestimmt lt. Grundgesetz
für die BRD der Kanzler die Richtlinien der Politik - in dem Falle Mrs.
Merkel, deren Solidaritätserklärungen mittlerweile sogar von jüdisch-israelischen
Staatsbürgern kritisiert werden1.
Weiter steht da, daß die
Antideutschen „die Auflösung des deutschen „Volkskörpers“ und dessen
Umwandlung in eine multikulturelle Gesellschaft“ ersehnen.
Nanu? Ist diese Auflösung
unseres Volkes und seine „Integration“ in eine Allerweltsgesellschaft nicht
auch das Ziel aller Bundestagsparteien? Vielleicht wird es nicht ganz so
deutlich formuliert, aber alle Weichen dazu sind schon seit Jahrzehnten in
diese Richtung gestellt.
Ein weiterer Punkt in der
Ideologie der Antideutschen ist die „kompromißlose Ablehnung der Existenz
einer deutschen Nation und daraus resultierend der Kampf um die Abschaffung des
deutschen Staates“.
Schon wieder erstauntes
Augenklimpern! Haben nicht am 24. April 2008 fast alle Bundestagsabgeordneten
dem EU-Vertrag zugestimmt? Der Abgeordnete Peter
Gauweiler – einer der 8 Nein-Stimmer - schreibt dazu folgendes: „Vor allem
macht die Union mit dem Vertrag von Lissabon den Schritt vom Europäischen
Staatenbund zum "Europäischen Bundesstaat", also eine Art EU-USA. Letztlich verlieren die
Mitgliedsländer ihre Staatlichkeit und werden zu einer Art regionaler
Selbstverwaltungskörper.“
Kann man einen
deutschen Staat noch radikaler abschaffen als durch Wegfall all seiner Grenzen
und durch Souveränitätsverlagerung auf ein volks- und gebietsfremdes, von
ungewählten Kommissaren angeführtes, supranationales Lenkungskonstrukt? Für
ex-Bundespräsident Herzog stellte sich schon im Januar 2007 die Frage, „ob
man die Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch unbeschränkt als
parlamentarische Demokratie bezeichnen kann“. Von den Rechtsakten, die
zwischen 1998 und 2004 von Deutschland und von der EU erlassen wurden, stammten
bereits 84 % von der EU, was einer faktischen Entmachtung des Nationalstaates
gleichkommt.
Da stellt sich
doch die Frage, ob nicht der ganze Bundestag mit seinen über 600 Abgeordneten
als ebenso „verfassungsfeindlich“ einzustufen ist wie die „gewaltbereite“
linksextremistische Gruppierung der „Antideutschen“! Nach neuesten
Erkenntnissen sind sogar die seit langem bestehenden Regelungen für die
Sitzverteilung bei der Bundestagswahl „teilweise verfassungswidrig. Das hat
das Bundesverfassungsgericht entschieden.“
Für alle
deutschstämmigen „Antideutschen“ gibt es eine leicht zu realisierende und
unmittelbare Möglichkeit, selbst etwas zur Verringerung des von ihnen
empfundenen „deutschen Problems“ beizutragen, wenn sie dies ernsthaft wollen –
nämlich, sich schnellstmöglich selbst aus der Welt zu schaffen (Strick, Kugel,
Tabletten – egal!).
Und alle
nichtdeutschen „Antideutschen“ sollte man schleunigst wieder dahin abschieben,
wo ihre Urururgroßeltern herstammen!
1
Offener Brief vom israelischen Historiker Dr. Meir Margalit: „...Und daher
brauchen wir keine Solidaritätsbekundungen und auch keine prozionistischen
Reden, sondern internationalen Druck, der die Besetzung beenden kann.“