Antwort: Die Befürchtung, daß die
Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern für andere als für steuerliche
Zwecke genutzt werden könnte, ist unbegründet. Nach § 139b Abs. 4 und 5 AO
unterliegen die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten einer
strikten Zweckbindung, die eine anderweitige Verwendung der
Daten überhaupt nicht zuläßt.
Bei dieser Antwort des BZSt.
handelt es sich eindeutig um Augenwischerei, denn der zitierte § der
Abgabenordnung lautet:
§ 139b Identifikationsnummer
(1) Eine natürliche Person
darf nicht mehr als eine Identifikationsnummer erhalten. Jede
Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden.
(2) Die Finanzbehörden
dürfen die Identifikationsnummer nur erheben und verwenden, soweit dies zur
Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist oder eine
Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich
erlaubt oder anordnet. Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen
dürfen
1.
die
Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit dies für
Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist oder
eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich
erlaubt oder anordnet,
2.
ihre
Dateien nur insoweit nach der Identifikationsnummer ordnen oder für den Zugriff
erschließen, als dies für regelmäßige Datenübermittlungen zwischen ihnen und
den Finanzbehörden erforderlich ist.
Es bedarf also lediglich
einer Rechtsvorschrift, um diese vom Bundesamt behauptete Zweckbindung der
ID-Nummer aufzuheben!
Antwort: Die Verwendung eines
einheitlichen Identifikationsmerkmals für steuerliche Zwecke ist in den
Mitgliedstaaten der EU bereits weit verbreitet und entspricht darüber hinaus
den Empfehlungen der OECD zur Taxpayer
Identification Number (TIN). So gehört nach einer aktuellen Studie der OECD
Deutschland zu den wenigen Staaten, die bislang im Bereich der Steuerverwaltung
keine Nummer zur Identifikation der Steuerbürger verwenden.
Im Ergebnis verringert Deutschland
mit der Einführung der Identifikationsnummer den Abstand zum Standard der
übrigen Industrienationen. Beim internationalen Informationsaustausch in
Steuersachen bewirkt die steuerliche Identifikationsnummer eine erhebliche
Verbesserung des Verwaltungsvollzugs.
Ohne Nutzung einer TIN ist
die Identifikation von Personen zwar grundsätzlich möglich, aber mit
erheblichem Mehraufwand verbunden, da Namen, Adresse, Geburtsdatum und
ort zu übermitteln sind. In Zukunft kann auch Deutschland auf die Übermittlung
dieser Angaben verzichten, die bisher stets in internationalen Übereinkommen
vereinbart werden mußte.
Eine solche TIN für
steuerliche Zwecke wurde allerdings bereits vor Jahren, im Zuge der Umstellung
auf das elektronische Steuererfassungsprogramm der Finanzämter mit dem
humorigen Namen ELSTER, vergeben – sie war jedoch nur für den Übergang auf die
neue Identitätsnummer gedacht.
Unter
www.humanistische-union.de findet man das nachfolgende Einspruchschreiben.
Derzeit läuft eine Klage dieser Partei beim Finanzgericht gegen die numerische
Personenkennzeichnung.
Bundeszentralamt
für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
Mitteilung der
Steueridentifikationsnummer – Ihr Schreiben vom...
Sehr geehrte
Damen und Herren,
Sie haben mir
mit o.g. Schreiben meine neue Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
mitgeteilt. Ich bin weder mit der Speicherung meiner Steuer-ID beim Bundeszentralamt
für Steuern noch bei einer anderen Behörde einverstanden. Die Steuer-ID stellt
nach meiner Auffassung ein Personenkennzeichen dar, welches mich in meinem
Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Ich fordere Sie daher
auf, meine persönliche Steuer-ID zu löschen und widerspreche der in § 139b Abs.
2 Abgabenordnung vorgesehenen Übermittlung an / Verwendung durch andere
Behörden. Ich weise Sie in diesem Zusammenhang auf das Musterverfahren gegen
die Steuer-ID hin, welches beim Finanzgericht Köln (Aktenzeichen: 2 K 2822/08)
anhängig ist.
Hochachtungsvoll
Unter Punkt 09:
auf dem „Zuteilungszettel“ soll der Geburtsstaat (gefüllt bei Geburt im
Ausland) vermerkt sein. Bei mir als gebürtiger „Inländerin“ ist da nur ein
Strich. Diejenigen, welche außerhalb des derzeitigen BRD-Gebietes geboren
wurden, z.B. in Schlesien oder Ostpreußen, haben dort möglicherweise stehen:
staatenlos, vielleicht auch: Polen. Auf meine Rückfrage teilte die neue Steuerbehörde
wie folgt mit:
Die Daten im
Mitteilungsschreiben sind Daten der Meldebehörde, die dem Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt) von Ihrer zuständigen Meldebehörde auf Datenträgern übermittelt
wurden. Diese Daten dürfen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nicht
verändert werden. Das BZSt kann diese Daten auch nicht auf Richtigkeit
überprüfen.
Wenden Sie sich
bei Fehlern in den Daten bitte an die unter der "RÜCKSENDEADRESSE"
angeführte Meldebehörde, um diese in die Lage zu versetzen, das Melderegister
zu bereinigen. Korrekturen im Melderegister werden dem BZSt elektronisch
weitergeleitet.
Vielleicht mag
ein betroffener Leser mal versuchen, eine Eintragung „Deutsches Reich“ zu erwirken?
Weltsteuernummer
in Planung?
Die Zuordnung
einer eindeutigen numerischen Personenkennzeichnung scheint nicht nur in
Europa, sondern auch in den USA und Kanada verbreitet zu sein. Wer weiß, wo
noch überall. Und wer weiß, wofür??
Unsere neuen
Nummern bestehen aus 10 personenorientierten Ziffern und einer Prüfziffer, sind
mithin elfteilig. Fügt man irgendwann noch Länderkennzahlen und sonstige
Ziffern hinzu, so landet man – gewiß ganz zufällig – bei der sechzehnstelligen Weltidentitätsnummer,
wie sie für die RFID-Implantats-Technologie vorgesehen ist! Dazu SPIEGEL Online
vom 5.09.2008:
„Seinen Ausweis
wird der Mensch schon bald nicht mehr in der Hand tragen, glauben
RFID-Chip-Entwickler, sondern unter der Haut. Was vielen wie eine düstere
Überwachungsutopie erscheint, hat längst begonnen. Außer Häftlingen lassen sich
immer mehr Menschen auch freiwillig "chippen"....
Überwachungsimplantate
sind für manche Menschen bereits Realität. Seit 2001 vertreibt eine Tochter des
amerikanischen Unternehmens Applied Digital Solutions (ADS) in Delray Beach,
Florida, winzige Funkchips in Glaskapseln, die nicht viel größer sind als ein
Reiskorn. Mit einer gewöhnlichen Arztspritze werden sie in den Oberarm
injiziert. Die amerikanische Food and Drug Administration hat diesen
VeriChip 2002 als unbedenklich eingestuft. Bis heute wurden Tausende
Implantate eingepflanzt. Die elektronische Identität ist auf den ersten Blick
nicht mehr als eine 16-stellige Nummer. Sie wird genau einmal vergeben und ermöglicht
Zugang zu einem paßwortgeschützten Bereich, in dem die elektronische Identität
vervollständigt werden kann. Adresse, Kontodaten, Medikamente, Blutgruppe oder
Krankheiten können dort hinterlegt werden - wie es dem Nutzer beliebt. Eine
winzige Antenne am Chip funkt diese Daten in den Äther. An einem Lesegerät,
etwa einem PC mit Internet-Anschluß oder einem Handy, können sie empfangen
werden, falls dieses sich innerhalb der Reichweite von zehn Metern befindet.“
In dieser Schönen Neuen
Welt fühlen sich dann nur noch die Schäubles und seine ahnungslosen
Anhänger so richtig zu Hause! Jeder, der ein Lesegerät für die RFID-Technologie
besitzt, kann damit von außerhalb einer Wohnung oder eines Hauses überprüfen,
wer sich im Inneren aufhält. Und wehe dem, der auf eine Liste von
Terrorverdächtigen gerät – wird diese Nummer dereinst dazu benötigt,
Bankgeschäfte zu tätigen oder Lebensmittel zu beziehen, so steht man mit einer
gesperrten Nummer „voll daneben“.