US-amerikanische Datenkrake
„Google“
B. Ullrich
Wochenlang war die
us-amerikanische Firma Google für die bundesdeutschen Medien nebst
Sarrazin der ideale Sommerlochfüller. Auch hier schwappten wahre Wellen der Empörung
durch die Medienlandschaft, weil im Herbst 2010 von zunächst 20 Großstädten
Bildaufnahmen sämtlicher Häuserzeilen ins Weltnetz gestellt werden sollen. Das
Bildmaterial wurde von Fahrzeugen mit aufmontierten Kameras zusammengestellt.
Es sind Aufnahmen aus ca. 2 m Höhe, was weit über der Augenhöhe von
Spaziergängern liegt und somit unüblichen Einblick in Zimmer, Balkone,
mauerbewehrte Höfe und heckengeschützte Gärten gewährt. Diese Aufnahmen sind
eine Ergänzung zu dem schon längere Zeit zur Verfügung stehenden Google-Dienst
Google-Maps, über den Satellitenaufnahmen aus vielen Teilen der Welt
abrufbar sind, welche die übliche Land- und Straßenkartenansicht abrunden.
Während also schon seit
längerem fast jeder BRD- und Europabürger sein Haus und dessen Umgebung aus der
Vogelperspektive betrachten kann, kommt nun die Ansicht von den Straßenseiten
hinzu.
Erstaunlich ist, daß erst
jetzt die Aufregung aus Politiker- und Datenschützerkreisen hochblubbert. Aus
den Weltnetzseiten der Stadt Köln erfahren wir:
„Seit 2008 werden in weiten
Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Street
View" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. In Köln haben diese
Straßenaufnahmen nach Auskunft von Google bereits 2009 im gesamten Stadtgebiet
Kölns stattgefunden. Insgesamt wurden rund 2.556 Kilometer Straße fotografiert.
Die aktuell abrufbare
Internetinformation, wonach erst im Mai und Juni 2010 in Köln Aufnahmen
stattfinden sollen, bezieht sich nur auf bei Bedarf erforderliche kleinere
Lückenschließungen und die Aufarbeitung von schlechtem Bildmaterial. Davon ist
nur noch ein Bruchteil des Kölner Stadtgebietes betroffen.“
Hier werden die Betroffenen
vor vollendete Tatsachen gestellt, denn das Filmmaterial hat die
us-amerikanische Datenkrake längst eingesackt – in wessen Auftrag auch immer.
Interessant sind die
folgenden Informationen der Weltnetzseite www.hochsauerlandkreis.de/bs/datenschutz
- Fettdruck nicht original:
6. Gilt für Google als
amerikanisches Unternehmen überhaupt deutsches Datenschutzrecht?
Grundsätzlich ja. Zwar
werden die Daten in der Verantwortung der Google Inc. – eines amerikanischen
Unternehmens, das in Kalifornien seinen Sitz hat – erhoben, verarbeitet und
genutzt. Das deutsche Datenschutzrecht gilt aber auch für ein amerikanisches
Unternehmen, solange es personenbezogene Daten in Deutschland erhebt,
verarbeitet oder nutzt. Indem Google die personenbezogenen Daten durch das
Fotografieren zwangsläufig in Deutschland erhebt und hier auch zumindest
kurzzeitig speichert, muß das Unternehmen deshalb die Regeln des
Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Google ist dabei verpflichtet, einen so
genannten Inlandsvertreter zu bestellen, damit sowohl die Betroffenen als auch
die Datenschutzaufsichtsbehörde einen Ansprechpartner im Inland haben. Im Falle
von Street View fungiert die Google Germany GmbH mit Sitz in Hamburg als
Inlandsvertreterin.
Sobald sich die Daten in den
USA befinden, endet allerdings die Geltung des deutschen Datenschutzrechts, da
es sich bei Google um ein rein amerikanisches Unternehmen handelt.
Damit kann insbesondere die
Veröffentlichung der Bilder nicht unmittelbar nach dem Bundesdatenschutzgesetz
beurteilt werden. Da die Veröffentlichung allerdings der alleinige Zweck von
Street View ist (Anm.: woher will man das wissen??), ist sie natürlich
auch schon bei der datenschutzrechtlichen Bewertung der in Deutschland
stattfindenden Erhebung und Speicherung zu berücksichtigen.
7. Darf Google
die Aufnahmen überhaupt in die USA transferieren?
Ja. Die physische
Übertragung des Bildmaterials in die USA ist datenschutzrechtlich betrachtet
keine Datenübermittlung. Von einer Übermittlung spricht man nur dann, wenn
personenbezogene Daten an einen Dritten weitergegeben werden. (Anm.: Niemand
kontrolliert, was wirklich mit den Daten geschieht, sobald sie in den USA
landen!) Wie unter 6. erläutert, ist aber ausschließlich die amerikanische
Google Inc. die verantwortliche Stelle, während die Google Germany GmbH
lediglich als Inlandsvertreterin agiert. Es ist also rechtlich betrachtet kein
Dritter im Spiel, so daß die Weitergabe der Daten in die USA keinen Hindernissen
begegnet.
12. Was passiert mit
den Aufnahmen, deren Veröffentlichung widersprochen wurde?
Google hat zugesichert,
diese Aufnahmen auch in den so genannten Rohdaten zu löschen oder unkenntlich
zu machen. Dies geschieht bereits vor Veröffentlichung, wenn der Widerspruch
mindestens einen Monat vor Veröffentlichung eingeht. Später oder auch nach
Veröffentlichung eingelegte Widersprüche führen zu einer Löschung innerhalb von
zwei Monaten. (Anm: Wer kontrolliert die Einhaltung dieser
Zusicherung?)
Ja, so geht das unter der
„Herrschaft des Rechts“, es findet sich immer ein Schlupfloch, um die
Interessen von Betroffenen zu unterlaufen!
Ohnehin bleibt die ganze
künstliche Aufgeregtheit wie üblich an der Oberfläche. Was könnte denn hinter
der konzentrierten Datensammelwut eines in den USA ansässigen Konzerns stecken?
Haben wir es hier nur mit Menschenfreunden zu tun, die Unmengen von Zeit und
Geld investieren, damit Weltnetzbenutzer aus Hintertupfingen sich für ihren
Aufenthalt in München die Lage und die Außenfassade ihres Hotels und der
umliegenden Restaurants begucken können?
Was könnte dahinterstecken?
Die Gründung der globalen
Datenkrake Google ist eine erstaunliche Erfolgsgeschichte, die aber
zumindest von der öffentlichen Darstellung her keinen Stoff für einen „Krimi“
hergibt. Die Suchmaschine wurde von 2 Informatikstudenten entwickelt. Einer der
beiden Google–Gründer ist Sergei Brin, über den in Wikipedia zu
lesen ist, er sei „...in Moskau als Sohn eines Mathematikers und Ökonomen
geboren. Sein Vater Michael sah sich wegen des eigenen jüdischen Hintergrundes
und des verdeckten Antisemitismus in der UdSSR zur Auswanderung in die USA
gezwungen.“ Der andere heißt Larry Page und ist der Sohn eines
Informatikprofessors. Die beiden entwickelten 1996 den Prototyp einer
Suchmaschine und hatten zunächst Schwierigkeiten mit der Vermarktung. Im Jahre
1998 überreichte ihnen der deutsche Informatiker und Unternehmer Andreas von
Bechtersheim nach einer zehnminütigen Vorführung einen Scheck über 100.000
Dollar, ausgestellt auf eine Google Inc., die dann von den beiden
Studenten gegründet wurde, um den Scheck einlösen zu können. Man sammelte bei
Freunden und Verwandten über 1 Million Dollar und ging mit einer Testversion an
den Start. In der Folgezeit sammelte das Unternehmen Beteiligungen aller Art.
Mit dem Börsengang im August
2004 wurden die beiden Gründer dann schlagartig zu Multimilliardären. Nach
eigener Unternehmensaussage besteht das Ziel von Google „darin, die
Informationen der Welt zu organisieren und allgemein nutzbar und zugänglich zu
machen.“ Es beschäftigte Ende Juni 2008 rund 20.000 Mitarbeiter. Google
hat einen marktbeherrschenden Anteil (80%) an allen Suchanfragen im Internet
(Stand 2010) und soll mit einem Marktwert von rund 160 Milliarden US-Dollar
(Stand 2010) die „teuerste Marke der Welt“ sein. (Wikipedia)
Dahin kommt man nicht ohne
sehr, sehr (einfluß)reiche Sponsoren!
Seit 2001 ist der Informatiker
Eric Schmidt der Dritte im Bunde, in der Funktion eines CEO (Chief Executive
Officer, eine Art Vorstandsvorsitzender). Er wird im STERN-Dossier über Google
vom 19. Mai 2006 wie folgt zitiert:
„Das ist das Hauptproblem in
der Werbung: Sie ist nicht zielgerichtet. Ich sehe im Fernsehen Werbung für
Damenbekleidung, obwohl ich dafür keine Verwendung habe. Warum? Das ist ein
Fehler. Da sollte Werbung für Herrenbekleidung gezeigt werden. Klarer kann doch
ein Argument gar nicht sein. Der Tag wird kommen, an dem ich den Fernseher
anstelle und Werbung für Männerkleidung sehe. Hundebesitzer werden Reklame für
Hundefutter bekommen, Katzenfreunde welche für Katzenfutter. Klingt doch
logisch, oder? ...in jeder Kategorie sollte es möglich sein, die Werbung besser
auf die Zielgruppe auszurichten. Genau das ist unser Geschäft.“
Was hier so „logisch“ und
harmlos daherkommt, erfordert tatsächlich zur Verwirklichung eine gigantische
Sammlung privatester Personendaten, Gewohnheiten und Vorlieben aller durch
Werbung erreichbaren Menschen weltweit! Berühmt-berüchtigt ist Schmidts Aussage
aus einem Interview auf CNBC: "Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht
wollen, daß es irgendjemand erfährt, sollten Sie es vielleicht ohnehin nicht
tun." Sein Vermögen wird auf 4,6 Milliarden Euro
geschätzt. Er gehört seit 2009 zum Beraterteam des US-Präsidenten Barack Obama
in Technologiefragen.
Im Dienste der Weltmächtigen
Bereits seit einigen Jahren
sind Suchergebnisse der Suchmaschine Google von Weltnetzseiten mit „verbotenen
Meinungsäußerungen“ hauptsächlich politischer Natur bereinigt – man könnte es
auch als Zensur bezeichnen. Google entfernt alle Inhalte, für die jemand
bei Google eine infringement notification (engl.: etwa
„Rechtsverletzungsbescheid“) gemäß dem amerikanischen Digital Millennium
Copyright Act einreicht. Der Benutzer wird über einen Hinweis auf die
Filterung der Suchergebnisse „aus Rechtsgründen“ aufmerksam gemacht. In der BRD
wird dabei auf eine Erläuterung verwiesen, daß „von einer zuständigen Stelle in
Deutschland mitgeteilt wurde, daß die entsprechende URL unrechtmäßig ist“.
Welche zuständige Stelle das ist oder aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage
die Entfernung erfolgte, wird nicht erläutert.
Der Spiegel brachte am
8.12.2009 einen Kommentar mit dem Titel: „Google will die
Weltherrschaft“. Genauer müßte es heißen, daß die Weltmächtigen Google
dabei unterstützt haben, zur weltgrößten Datenkrake zu werden, auf dessen
Daten dank „Patriot Act“ die US-Regierungsbehörden jederzeit zugreifen dürfen.
„Google
ist dabei, sich für die Zukunft absolut unentbehrlich zu machen, auch weit weg
vom PC. Der Preis, den man für die stets kostenlosen und so unheimlich
nützlichen Dienste des Unternehmens zahlen muß, ist aber spätestens jetzt klar:
Wir alle sollen uns vom bürgerlichen Konzept der Privatsphäre verabschieden....
Wer einen Google-Account nutzt, teilt dem Unternehmen standardmäßig
alles mit, was er im Netz sucht. Wer das Mailprogramm oder den Kalender nutzt,
speichert auch Persönlichstes auf den Servern des Konzerns. Und wer die Google
Toolbar installiert, meldet fortan sein gesamtes Surf-Verhalten an Google
weiter.“
Auch ein
Betriebssystem für Mobiltelefone wird von Google angeboten. Über dessen
Fotografierfunktion soll es später einmal möglich sein, zu allem, was man
gerade aufgenommen hat, sofort jede nur erdenkliche gespeicherte Information zu
erhalten. Selbstverständlich muß man dafür persönlich bei Google
gemeldet sein, und natürlich wird alles, was Sie über das Fotografieren an
Daten abfragen, irgendwo gespeichert. Natürlich erfordert auch das
Navigationssystem von Google eine Anmeldung, so daß jederzeit feststellbar
ist, wo der Nutzer sich befindet.
Noch
kann man argumentieren, daß man ja nicht die Angebote des Konzerns wahrnehmen
muß. Aber wie sieht das dereinst aus, wenn es nur noch diesen einen Anbieter
für alle Dienste geben sollte? Oder wie wollen wir uns wehren, wenn z.B.
die demnächst vorgeschriebene elektronische Gesundheitskarte auf Google
Health zurückgreift? Seit 2008 gibt es die Weltnetzplattform Google
Health (deutsch: Google Gesundheit), auf der elektronische
Patientenakten abgelegt werden können, in denen alles über den Gesundheitszustand
gespeichert wird. Mit diesen Informationen können Gesundheitsprofile aller
Benutzer weltweit erstellt werden, die dann z.B. von der
Weltgesundheitsorganisation – in bewährter Zusammenarbeit mit globalen
Machthabern – für finstere Zwecke benutzt werden könnten.
Google
ist das ideale Instrument, um im Auftrag der Weltherrscher eine Art Inventur
der Erde durchzuführen, lebendes Inventar eingeschlossen!