B. Ullrich
„Wenn die Kinder kommen,
verstehen sie so gut wie kein deutsches Wort. Auf die Erzieherinnen wartet
gesellschaftliche Schwerstarbeit. Sie sollen den Kleinen eine neue Sprache
beibringen, ihnen deutsche Umgangsformen, deutsche Werte vermitteln. Für die
Kinder ist dies der erste intensive Kontakt mit Deutschland. Vor Verwirrung
fließen in den ersten Wochen reichlich Tränen, verschließen sich die Münder.
Dieser Kulturschock muß aufgefangen werden.“ KStA 14.11.05
Der Artikel geht noch weiter.
Nicht nur die Kinder sind vom Multikultiwahn geschockt, auch die Mütter haben
so ihre Probleme:
„Erschreckend viele Frauen
sind Analphabetinnen... Dabei hätten so viele Frauen Hilfe nötig. Was erkennbar
zunehme, sei die psychische Verelendung bei den Frauen, sagt Duwe. „Da sind wir
ganz ratlos. Mütter sind oft so krank, daß sie kaum etwas geregelt kriegen oder
sich um ihre Kinder kümmern können“.
Und anstatt den einzig
richtigen Schluß daraus zu ziehen, daß getrennt werden muß, was nicht
zusammengehört, wird der feste Wille zur Verletzung des Völkermordparagraphen
immer offenkundiger und unverhohlener vorgetragen. Im Zusammenhang mit den
Überfällen von Ausländern auf Deutsche, die im Vorfeld der Hessen-Wahl medienwirksam
aufbereitet statt wie sonst verschwiegen wurden, forderte der
Sozialwissenschaftler und Kriminologe Christian Pfeiffer (SPD) lt. SPIEGEL vom
4.01.2008:
„Wir (wen meint der damit??) brauchen
Integration von der frühen Kindheit an... Deshalb plädiere ich dafür, daß schon
in den Kindergärten deutsche und ausländische Jungen und Mädchen gezielt
gemischt werden... Ich plädiere dafür, daß in jeder Kindergartengruppe die
ersten 25 Prozent der Plätze für Kinder aus Migrantenfamilien freigehalten
werden müssen. Dazu muß man natürlich bei den Eltern engagiert dafür werben,
daß sie teilweise weitere Anfahrtswege in Kauf nehmen, damit der
Schmelztiegel Kindergarten funktioniert.“
Das ist der Aufruf zum
Völkermord, Herr Pfeiffer!
Der § 220 a des deutschen
Strafgesetzbuches wurde bekanntlich gestrichen und findet sich seitdem im § 6
des sog. Völkerstrafrechts wieder. Dort steht eindeutig, wie auch zuvor im §
220 a StGB festgelegt:
§ 6 Völkermord
(1)Wer in der Absicht,
eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder
teilweise zu zerstören,...
5. ein Kind der Gruppe
gewaltsam in eine andere Gruppe überführt...
Wenn man nur das Fettgedruckte
liest, so steht da eindeutig, daß „Multikulti“ gleichbedeutend mit Völkermord
ist. Ob das Verbringen eines arabischen Kindes in eine schwedische Gruppe
oder eines christlichen Kindes in eine islamische Gruppe nun absichtlich
oder aus Dummheit, mittels Überredung, List oder Gewalt vorgenommen wird,
spielt für das Ergebnis und für das betroffene Kind keine Rolle. Aber hier ist
tatsächlich die ABSICHT zur Zerstörung der „nationalen, rassischen oder
ethnischen Gruppe“ klar ausgesprochen, so daß der Straftatbestand erfüllt ist!
Pfeiffer: „Wir brauchen Integration von der
frühen Kindheit an. Unsere Untersuchungen zeigen, daß bei ausländischen
Jugendlichen, die unter gleichen Bedingungen aufwachsen wie ihre deutschen
Altersgenossen, auch die gleiche Entwicklung zu beobachten ist: Sie
erzielen vergleichbare Ergebnisse in der Schule und sind auch nicht
gewalttätiger.“
Gleiche Bedingungen bedeutet,
daß sie im Land ihrer Ahnen aufwachsen, in ihrer über viele Generationen
entwickelten Kultur und Sittlichkeit, mit ihrer Muttersprache, der Sprache
ihrer Heimat! Nicht in der Fremde! Es bedeutet, daß sie von Eltern, Erziehern
und Lehrern erzogen werden, die die gleiche Sprache sprechen und dieselben
Sitten und Gebräuche leben wie die Kinder. Es bedeutet, daß sie eben
gerade keine Ausländer, sondern Ein-Heimische sind – in ihrer
Heimat!