Schleichende
Entnormalisierung per Gesetz
B. Ullrich
Homophobie – was ist denn das nun
wieder für ein komisches Wort?
Es ist
eines dieser Kunstwörter aus der Hexenküche der Sozio-Psycho-Logenbrüder und
läßt sich kaum wörtlich übersetzen, es sei denn als „Gleich-Furcht“ oder
„Gleich-Angst“. Verbreitung fand der Begriff durch einen us-amerikanischen
Psychoklempner namens George Weinberg, der ihn 1972 in einem Buch benutzte.
Mittlerweile wird Homophobie als Wortkeule gegen alle geschwungen, die
die geschlechtliche Liebe zwischen Mann und Frau für den naturgegebenen – da
neues Leben hervorbringenden - Normalfall halten.
Die
österreichische Weltnetzseite http://www.homophobie.at schwadroniert dazu:
„Es
handelt sich bei Homophobie also um eine irrationale, weil sachlich durch
nichts zu begründende, Angst vor homosexuellen Menschen und ihren Lebensweisen.
Daraus entstehende Vorurteile und Zerrbilder, bis hin zu Ekel und Haßgefühlen,
rufen wiederum Ängste und infolgedessen antihomosexuelle Aggression und Gewalt
hervor. ... Homophobie wird in den Sozialwissenschaften zusammen mit Phänomenen
wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder Sexismus unter den Begriff der gruppenbezogenen
Menschenfeindlichkeit gefaßt.“
Auf die Idee, daß eine
Abneigung gegen als unnormal empfundene „Lebensweisen“ auf irrationaler
Angst beruht, die dann auch noch zwangsläufig zu Haß und Gewalt führt, muß
man erst einmal kommen. Aber die Sozialwissenschaft bringt eben ein ganz
besonderes „Wissen“ hervor – nämlich das, was zur Zerstörung gewachsener,
traditioneller Lebensweisen gerade nützlich und erwünscht ist. Die politische
Förderung homosexueller Beziehungen und deren erzwungene Anerkennung als
„gleichwertig“ ist ja auch nur eines von vielen Instrumenten zur
Bevölkerungsreduzierung. Denselben Zweck verfolgen Maßnahmen wie Gender
Mainstreaming, Girls Day, Frauenbeschäftigungsquotenerhöhungen, Hausfrauendiffamierung,
Frühsexualisierung, Abtreibung usw.
Weil Homophobie als
Keule wohl nicht ausreicht, wird gleich noch ein Wortungetüm hinterhergeschoben:
„Unter Heterosexismus
verstehen wir ein gesellschaftlich institutionalisiertes Denk- und
Verhaltenssystem, welches Heterosexualität anderen Formen sexueller
Orientierung als überlegen klassifiziert und jede nicht-heterosexuelle Form von
Identität und Verhalten ablehnt und stigmatisiert. In unserer Kultur stellt
Heterosexismus eine meist unreflektierte, omnipräsente Art gesellschaftlicher
Umgangsform dar, in der von frühester Kindheit an alle Menschen aufwachsen und
der sich kaum jemand entziehen kann.“
Diese geschraubte
Beschreibung trifft ja wohl auf alles zu, was über größere Zeiträume hinweg von
Menschen gleicher Art und Sitte gelebt wurde. Warum sollte das
Selbstverständliche auch von denen, die es erfolgreich leben, hinterfragt
werden? Den „Heterosexismus“, womit wohl die Liebesbeziehung zwischen Mann und
Frau gemeint sein soll, und dessen naturgegebene – daher ideologiefreie -
Normalität infrage zu stellen, ist nicht zuletzt ausgesprochen kinderfeindlich,
womit wir wieder bei der Bevölkerungsreduzierung ankommen.
Bei dieser ganzen krank
anmutenden Konstruktion scheint sich um eine Art Geheimsprache zu handeln, die
Nichteingeweihten, welche weder Sozio- noch Psycho-Logistik studiert oder die
Frankfurter Schule durchlaufen haben, vernunftmäßig nicht zugänglich ist. Doch
leider müssen wir Außenstehende uns mit solchem geistigen Durchfall
auseinandersetzen, weil er nämlich mittlerweile EU-Niveau erreicht hat und man
sich dort vorgenommen hat, „Homophobie auszumerzen“! Jawohl, man will
tatsächlich die „irrationale Angst vor homosexuellen Menschen und ihren
Lebensweisen“ AUSMERZEN – wie auch immer, zunächst mal mittels EU-Richtlinien!
Nachfolgend erfahren wir
noch etwas genauer, wie krank wir sind, wenn wir uns nicht mit
Homoerotikern, ihren Unterleibsneigungen und Lebensweisen auseinandersetzen
möchten:
„Homophobie ist jedoch keine
phobische Störung im klinisch-psychologischen oder medizinischen Sinne, sondern
– aus tiefenpsychologischer Sicht – eine meist unbewußte Angst vor der
Infragestellung der eigenen Identität. Diese Angst hat hintergründig mit den
Lebensrealitäten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen nichts zu tun, sondern
verweist auf die Unsicherheiten der AggressorInnen selbst.“
Die Wortwahl – AgressorInnen
– läßt erahnen, was da noch auf Normalseinwollende zukommt, wenn solche
Psychokonstruktionen in „Mainstream“- Politik umgesetzt werden. Hier geht es
nicht mehr um irgendwelche „Antidiskriminierungsdekrete“, sondern um die
Vergewaltigung der Mehrheit, ihres Denkens und Empfindens, zugunsten einer
psychisch angeschlagenen Minderheit, die der ungeliebten Mehrheit eintrichtern
will, daß sie therapiebedürftig sei.
Diese Zwangstherapierung
der heteronormativen1 Mehrheit findet ja ohnehin schon seit geraumer
Zeit statt. Eine Entschließung vom 8. Februar 1994 des Europäischen Parlaments
hat die „Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der EG“ zum Ziel, die
nach und nach von den Staaten der EG umgesetzt wurde und wird. Seit Ende der
Neunziger findet in der BRD eine „Aktive Antidiskriminierungspolitik zugunsten
von Lesben und Schwulen“ statt, mit dem Ziel, „eine breitgetragene
Bewußtseinsveränderung“ zu erzeugen, „so daß lesbische Frauen und schwule
Männer als selbstbestimmte und selbstverständliche Mitglieder der Gesellschaft
akzeptiert werden.“ Damit eröffnete sich ein breites Betätigungsspektrum für
sozio-psycho-politologische „Fachkräfte“, das ganze wie üblich finanziert mit
den Steuergeldern derer, die es zu manipulieren gilt. Einschlägige
Organisationen und deren Vernetzung, Forschungen und Studien zu den
andersgearteten Lebensweisen, psychosoziale Beratungsstellen, zielgruppenorientierte,
mehrstufige Akzeptanzkampagnen wollten ebenso finanziell unterstützt sein wie
Maßnahmen zur Gewaltprävention und Aufklärungsmaterialien für Schulen2.
Obwohl in unseren Schulen
schon seit über 10 Jahren aktiv Propaganda für „unterschiedliche sexuelle
Lebensweisen“ betrieben wird, wobei auch nicht davor zurückgeschreckt wird,
schon Kinder im Unterricht mit sympathieheischenden Schwulen und Lesben zu
konfrontieren, was maßgeblich zur sexuellen Desorientierung der Pubertierenden
beiträgt, scheint die EU mit den bisher erzielten Ergebnissen nicht zufrieden
zu sein. Daher wurden die Bürger der EU im Jahr 2006 mit der „Entschließung
des Europäischen Parlaments zu Homophobie in Europa“ beglückt. Nachfolgend
einige Auszüge:
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die
internationalen und europäischen Menschenrechtsverpflichtungen, wie sie in der
UN-Menschenrechtskonvention und der Europäischen Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegt sind,
– unter Hinweis auf die
Menschenrechtsbestimmungen der Europäischen Union, insbesondere die Charta der
Grundrechte der Europäischen Union, sowie auf die Artikel 6 und 7 des Vertrags
über die Europäische Union,
– unter Hinweis auf Artikel 13
des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in dem der
Gemeinschaft die Möglichkeit eingeräumt wird, Normen zur Bekämpfung von
Diskriminierungen, unter anderem aus Gründen der sexuellen Ausrichtung, zu
beschließen und den Grundsatz der Gleichheit zu fördern, (es folgen noch
weitere „Hinweise)...
A. in der
Erwägung, daß Homophobie als auf Vorurteilen basierende irrationale Furcht vor
und Abneigung gegen Homosexualität und Lesben, Schwule, Bisexuelle und
Transsexuelle definiert werden kann, ähnlich wie Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder Sexismus,
B. in der
Erwägung, daß Homophobie im persönlichen und öffentlichen Leben in
verschiedener Form Ausdruck findet, beispielsweise durch das Schüren von Hass
und die Aufstachelung zu Diskriminierung, das Lächerlichmachen, verbale,
psychische und physische Gewalt sowie Verfolgung und Mord, Diskriminierung
unter Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, ungerechtfertigte und nicht
vertretbare Einschränkungen von Rechten, die oft mit Belangen der öffentlichen
Ordnung begründet werden, sowie der religiösen Freiheit und des Rechts auf
Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen,
C. in der
Erwägung, daß in letzter Zeit in einigen EU-Mitgliedstaaten eine Reihe
besorgniserregender Vorfälle zu verzeichnen waren, über die die Presse und
Nichtregierungsorganisationen ausführlich berichtet haben, angefangen von dem
Verbot von Schwulenparaden und Märschen für Gleichheit bis hin zu aufstachelnden/haßerfüllten/drohenden
Äußerungen führender Politiker und Kirchenvertreter, nicht ausreichendem Schutz
durch die Polizei oder gar der Zerschlagung friedlicher Kundgebungen, gewalttätigen
Demonstrationen von homophoben Gruppen und der Durchsetzung von
Verfassungsänderungen, durch die gleichgeschlechtliche Partnerschaften
ausdrücklich behindert werden sollen, (es folgen Erwägung D-H)
I. ferner in der
Erwägung, daß weitere Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union und der
Mitgliedstaaten nötig sind, um Homophobie auszumerzen und eine Kultur der
Freiheit3,
Toleranz und Gleichheit unter den Bürgern sowie in ihren Rechtsordnungen zu
fördern,
1. verurteilt
schärfstens jede Diskriminierung auf der Grundlage der sexuellen Ausrichtung;
2. fordert die
Mitgliedstaaten auf, sicher zu stellen, daß Lesben, Schwule, Bisexuelle und
Transsexuelle vor Aufhetzung und Gewalt geschützt sind, und zu gewährleisten,
daß gleichgeschlechtlichen Partner derselbe Respekt, dieselbe Achtung und
derselbe Schutz zuteil wird, wie den übrigen Bürgern der Gesellschaft;
3. fordert die
Mitgliedstaaten und die Kommission auf, das Schüren von Hass gegen Homosexuelle
bzw. die Aufstachelung zu Hass und Gewalt nachdrücklich zu verurteilen und
dafür zu sorgen, daß die Demonstrationsfreiheit, die in allen
Menschenrechtsvereinbarungen garantiert wird, in der Praxis gewährleistet ist,
4. fordert die
Kommission auf, dafür zu sorgen, daß die Diskriminierung aus Gründen der
sexuellen Ausrichtung in allen Bereichen4 verboten wird, indem die
auf Artikel 13 des Vertrags basierenden Antidiskriminierungsmaßnahmen ergänzt
werden, entweder durch Vorschläge für neue Richtlinien oder einen Vorschlag für
einen allgemeinen Rahmen, der alle Gründe für Diskriminierungen in allen
Bereichen umfaßt;
5. fordert die
Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den Kampf gegen Homophobie durch
Bildungsmaßnahmen – wie Kampagnen gegen Homophobie in Schulen, Universitäten
und den Medien – sowie durch administrative, juristische und legislative
Maßnahmen zu verstärken, (es folgen 6-8)
9. fordert die
Kommission auf, über eine Strafverfolgung im Falle von Verstößen gegen
auf der Grundlage von Artikel 13 des Vertrags erlassene Richtlinien nachzudenken
;
10. fordert alle
Mitgliedstaaten auf, jede denkbare (!!!) andere Maßnahmen zu
ergreifen, die sie für am besten geeignet halten, um Homophobie und Diskriminierung
aus Gründen der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen und den Gleichheitsgrundsatz in
ihrer jeweiligen Gesellschaft und Rechtsordnung zu fördern und anzuwenden;
11. fordert die
Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Rechtsvorschriften zu verabschieden, die der
Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partner in den Bereichen Erbrecht,
Eigentumsregelung, Mietrecht, Ruhegehalt, Steuern, soziale Sicherheit usw. ein
Ende setzen; (es folgen 12-13, sowie 15)
14. fordert die
betroffenen Mitgliedstaaten auf, endlich Homosexuelle als Opfer des
Nationalsozialismus anzuerkennen...
Wenn Sie sich nicht verdächtig machen wollen, dann feiern Sie doch am 17. Mai mit – den „Internationalen Tag gegen Homophobie“! (Wenn Sie aber lieber ein Zeichen gegen echte Ausgrenzung und Staatsterror setzen wollen, dann feiern Sie an diesem Tag lieber Dr. Hamers Geburtstag!)
1 „Heteronormativität als ausschließliches Denk- und Verhaltenssystem zwängt die Geschlechter in starre Korsetts, verhindert die innerpsychische Entwicklung (z.B. Intersexualität, Transsexualität), die Entfaltung der individuellen Gesamtpersönlichkeit und die Wahrnehmung der unterschiedlichen Entwicklungsvarianten und Ausdrucksformen der einen menschlichen Sexualität – nach dem Motto: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf!““ Alles klar?
2 Siehe z.B. „Politik für Lesben und Schwule in Nordrhein-Westfalen“, Bericht der Landesregierung von April 2000
3 ist ja eine ganz neue Definition von Freiheit, in der die Mehrheit zugunsten einer unterleibsdefinierten Minderheit umprogrammiert werden soll!
4 Ob sich „Pädophile“ darauf auch berufen können?