Herrschaft des Rechts durch
„Kinderrechte“
B.
Ullrich
Nachdem
die Frauen durch Emanzipation, Berufsausbildung, Frühsexualisierung,
Hausfrauendiskriminierung, Familienplanung und pausenlose Medienpropaganda dem
traditionellen Familienverständnis entfremdet wurden, erfolgt nun verstärkt der
Angriff auf die kleinsten und wehrlosesten Menschlein, auf unsere Kinder. Wie
gewohnt und tausendfach erprobt, wird dieser Breitseitenangriff propagandistisch
umgedeutet in „Schutz“ und in „Rechte“. Wohldurchdachte Sozio-Logenbegriffe
geistern durch die Medien – frühkindliche Bildung, Kinderarmut in der Umdeutung
zu „arme Kinder“, Immersionsunterricht [1],
Medienkompetenz, kulturelle Kompetenz, Sexualerziehung, Gender Mainstreaming,
Kinderrechte im Grundgesetz (sind in der EU-Grundrechtecharta ohnehin bereits
festgeschrieben!), einschließlich dem Recht auf größtmögliche Gesundheit
und damit auf die schulmedizinische Rundum-Betreuung vom Ultraschall im
Mutterleib bis zur Berufstauglichkeitsuntersuchung vor der Lehre.
Was
bezwecken denn diese selbsternannten Kinderanwälte? Geht es da wirklich um das
Wohl unserer Kinder, wie allenthalben behauptet wird, oder stecken handfeste
politisch-plutokratische Interessen dahinter, wie noch jedesmal, wenn
irgendeine abgrenzbare Gruppe von Menschen als förderungsbedürftig
behauptet und ins Rampenlicht [2]
geschoben wurde?
In
Artikel 6 vom Grundgesetz für die BRD steht unter Absatz (2):
„Pflege
und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft.“
Ja,
da steht tatsächlich Gemeinschaft und nicht Gesellschaft. Aber der Text ist ja
auch von 1949.
Da
steht auch nichts über Kinderrechte, dafür etwas über Elternrechte und
Elternpflichten. Und daß diese Pflicht auch ordentlich ausgeübt wird,
ist ein Anliegen aller im Staat organisierten Menschen.
Im
Absatz (3) wird dieses natürliche Elternrecht eingeschränkt. „Gegen den Willen
der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes
von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder
wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“
Wie
Kinder verwahrlosen, ohne daß die Eltern zugleich versagen, bleibt das
Geheimnis des Formulierungskünstlers. Jedenfalls bietet dieser Absatz des Art.
6 dem Staat jegliche Handhabe, um bei Bedarf vernachlässigten oder mißhandelten
Kindern beizustehen und sie der staatlichen Fürsorge zu überstellen. Was soll
da noch ein extra „Kinderrechte“-Artikel im GG, wie derzeit von Politikern werbewirksam
gefordert?
Ohnehin ist das Grundgesetz an das internationale Recht
gebunden. Die UN-Kinderrechtskonvention Übereinkommen über die Rechte des
Kindes gilt in Deutschland (Bekanntmachung vom 10. Juli1992 - BGBl. II S.
990) schon seit über 15 Jahren. Sie besteht aus 3 Teilen mit 54 Artikeln!
Rechte
kann man einfordert, notfalls sogar einklagen. Schon vor Jahrzehnten wurde
Studenten das Recht eingeräumt, von den eigenen Eltern Unterhalt einzuklagen,
wenn man während des Studiums nicht zuhause wohnen wollte. Welche
familienzerstörende Sprengkraft eine solche Klagemöglichkeit in sich birgt,
kann sich jeder leicht ausmalen. Nun ist ein Student altersmäßig sehr wohl in
der Lage, sich selbst einen Anwalt zu suchen, wenn er sich entschließt, seine
Eltern legal auszupressen. Er sollte sogar in der Lage sein, die zwischenmenschlichen
Folgen seines Handelns einschätzen zu können. Ein Kind kann beides nicht.
Wie
die Umsetzung von Kinderrechten in der Praxis aussehen könnte, wurde mit der
Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes vorgeführt. Im Gesetz wurde
die Möglichkeit zur Gründung von Antidiskriminierungsverbänden
festgeschrieben, welche, mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, über die
Einhaltung des Gesetzes wachen und tätig werden – notfalls sogar ohne
Zustimmung eines „Diskriminierten“. Solche Wächterverbände (in Anlehnung an den
Kinderschutzbund) sind auch für die Überwachung der Einhaltung von
Kinderrechten denkbar. Und dann legt der Staat – bzw. seine Hintermänner –
fest, wie wir unsere Kinder zu erziehen haben!
Schon
heute gibt es verpflichtende Sprachtests für Vierjährige, unabhängig vom
Bildungsstand der Familie. Diese von einer Frau Professor Fried ausgedachten
Tests enthalten unter anderem sog. Quatschsätze wie: „Nachdem der Apfel
gehustet hat, kitzelt er über die Gitarre“. Falls ein Kind sich weigert, diesen
sinnfreien Stuß oder sonstige fremd klingende Wortschöpfungen nachzuplappern,
muß es einen weiteren Testdurchgang ertragen.
Sollten
Kindergartenbesuche demnächst wie geplant zur Pflichtveranstaltung werden, dann
können die lieben Kleinen ihr Recht auf „frühkindliche Sexualerziehung“
wahrnehmen. Dazu hat sich die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) schon vor Jahren was Tolles einfallen lassen:
„„Nase,
Bauch und Po" heißt die Kinderliedertour der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung zur Körpererfahrung und Sexualerziehung von
Kindern. Sie tourt seit Oktober 2003 durch Deutschland. Zusammen mit dem
·
Bühnenstück "Das
Märchen von Nase, Bauch und Po" bietet die BZgA die
·
Kindergartenbox Entdecken,
schauen, fühlen! Mit Medien und Materialien für Kinder und ErzieherInnen
sowie
·
begleitende
Fortbildungsseminare für ErzieherInnen, FachberaterInnen und andere MultiplikatorInnen,
mit
dessen Hilfe eine sexualfreundliche Erziehung im Kindergarten umgesetzt werden
kann.“
So
kommen dann auch Einzelkinder zu ihrem frühkindlichen Recht, die körperlichen
Unterschiede zwischen den Geschlechtern handgreiflich kennenzulernen. Eltern,
die ihre Kinder lieber selbst „aufklären“ wollen, sollten damit am besten
gleich nach der Geburt anfangen, damit ihnen der Staat mit seinen
Aufklärungstruppen nicht zuvorkommen kann. Das übergeordnete Glaubensbekenntnis
der Frühsexologen lautet schlicht und einfach: „Der Mensch ist ein sexuelles
Wesen von Geburt an, sein Bedürfnis nach Wohlbefinden, Lust und Geborgenheit
findet je nach Alter und Entwicklung unterschiedliche Ausdrucksformen. Bei
Kindern gibt es keine Trennung von Zärtlichkeit, Sinnlichkeit und Sexualität.“
Die
Verpflichtung, Kinder allen „Vorsorgeuntersuchungen“ U1 bis U12 zuzuführen, ist
flächendeckend in Arbeit. Nicht ohne Grund steht seit Monaten nahezu täglich
etwas über Kindesmißhandlungen in der Zeitung. Dank „Social Marketing“ [3]
(Breitseiten-Propaganda quer durch alle Medien und „gesellschaftlich relevante
Gruppen“, unter Zuhilfenahme prominenter Mietmäuler und anderer Charakterlumpen)
gibt es keine organisierte Gegenwehr gegen diese Eingriffe in die „natürlichen
Elternrechte“. Und was wollen impfkritische Eltern tun, wenn ihren Kindern in
der Schule oder schon im Kindergarten eingetrichtert wird, daß sie ohne
Impfungen krank werden und dies ihrem „Recht auf größtmögliche Gesundheit“
entgegensteht? Wie reagiert ein Vater, wenn sein Sechsjähriger sich vor ihm
aufbaut und ihn einen Rabenvater nennt, weil er ihn noch nicht vor Masern,
Mumps, Röteln, Diphterie, Hepadings und Tetabums hat „schützen“ lassen? Kinder
sind der Propaganda der Familienzerstörer schutzlos ausgeliefert. Dazu braucht
es nicht einmal die Medien. Es reicht, wenn die Lehrer und Erzieher während
ihrer Ausbildung entsprechend ideologisiert werden. Und sollte es mal ein
kritischer Mensch bis in den Kindergarten oder gar ins Lehrpersonal einer
Schule schaffen, so wird er gewiß bald von linientreuen Eltern oder Kollegen
weggemobbt. Die vielbeschworene Zivilgesellschaft funktioniert hervorragend –
im Sinne der plutokratischen Hintergrundkräfte.
Wie
wehrt man sich gegen eine sanft daherschleichende, „beste Absichten“
vortäuschende Tyrannei, von der noch zu viele glauben, es sei eine Demokratie
im altmodischen Sinne von Volksherrschaft? Eine Möglichkeit ist, daß
Eltern, die begriffen haben, mit welchen Vortäuschungen sie schleichend
entmündigt werden, andere Eltern aufzuklären versuchen. Unsere Kinder sind zu
wichtig, als daß wir die Verantwortung für sie an Ärzte, Erzieherinnen, Fernseher,
Abgeordnete oder UN-Bildungsexperten abgeben dürfen! Wie man in der heutigen
Zeit das Band zwischen Eltern und Kindern festigt, beschreibt der Kanadier
Gordon Neufeld in seinem Werk „Unsere Kinder brauchen uns“ – siehe Buchbesprechung
hinten. Sorgen wir dafür, daß unsere Kinder unsere Zukunft sind – nicht
die der Plutokraten!