Zum Buch „Die deutsche
Karte“
„Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom BND unter
„Strengste Vertraulichkeit“ eingestuft...
Danach wurde einmal „der Medienvorbehalt der alliierten Mächte
über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien“ bis zum Jahre 2099 fixiert.
Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf
Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sog. „Kanzlerakte“
zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der BRD durch
die Alliierten gepfändet“
Stellungnahme des Autors
Generalmajor Gerd-Helmut Komossa, Ex-Chef des MAD, Präsident der Gesellschaft
für die Einheit Deutschlands e.V., wegen obiger Passage seines Buches:
„Die Bemerkung zu den
alliierten Vorbehaltsrechten von 1949 auf Seite 21/22 meines Buches “Die
deutsche Karte – Das verdeckte Spiel der geheimen Dienste“ wurde von einigen
Lesern so verstanden, als wollte ich damit zum Ausdruck bringen, daß die der
Bundesregierung von den westlichen Mächten im Jahre 1949 auferlegten
Verpflichtungen, die „alliierten Vorbehalte“, heute noch Gültigkeit hätten, daß
es zum Beispiel den „Medienvorbehalt“ noch gäbe und der Kanzler gegenüber den
Alliierten eine bestimmte Verpflichtung abgeben müßte, in einer „Kanzlerakte“,
wie es heißt.
Das aber habe
ich nicht gemeint. Mit diesen kurzen Bemerkungen hatte ich lediglich
darauf hinweisen wollen, daß es damals
Vorbehaltsrechte gab, was „wohl heute kaum jemandem bewußt sein dürfte“.
Tatsache ist,
daß die Westmächte am 12.05.49 durch Genehmigungsschreiben ihre Zustimmung zum
GG unter eine Reihe von Vorbehalten erklärt hatten. Ein wichtiger dieser war,
daß dem Besatzungsrecht vom 14. Mai 1949 der Vorrang vor
dem GG zugesprochen wurde. Am 5. Mai 1955 wurde das Besatzungsstatut
zwar aufgehoben, aber die deutsche „Hoheit“ blieb durch „Notstandsrecht der
Alliierten“ eingeschränkt. Dazu gehörte unter vielen anderen Rechten die
politische Überwachung des Fernsprechgeheimnisses.
Am 1.
Oktober 1990 haben die Alliierten dann mit einer „Suspendierungserklärung“
den Verzicht auf die bisherigen Vorbehaltsrechte gegenüber der Bundesrepublik
Deutschland ausgesprochen. Folglich gab es diese danach nicht mehr. Doch welche
waren es zuvor konkret? Ich hatte „mehr am Rande“ schildern wollen, welche
Ereignisse und Gedanken den Heimkehrer aus sowjetrussischer Gefangenschaft
zwischen 1949 bis zum Entschluß im Jahre 1955, wieder Soldat zu werden,
bewegten und nicht mehr. Dabei zitierte ich das sogenannte „BND-Papier“, das
ich aber nicht bewerten wollte noch konnte. Auch heute bin ich nicht sicher, ob
es echt oder Fälschung ist. Letzteres kann vermutet werden. Eine Bewertung
ist hier gleich schwierig wie in jüngster Zeit die Prüfung der Authentizität
des „Hintergrundberichts zum 11.9.2001 - STRENG GEHEIM“ des BND vom 5. April
2002, welche von Wolfgang Eggert in seinem Buch „Erst Manhattan – Dann Berlin“
versucht wurde. Bekanntlich sind Namen
von Personen in einem Nachrichtendienst nicht authentisch und daher für die
Echtheit eines Dokuments unrelevant.
Die „alliierten
Vorbehalte“, die vor dem 21. Mai 1949 festgelegt waren, sind weitgehend bekannt,
wie u.a. die Einschränkungen im
Schiffs- und Fluzeugbau, der Schwerindustrie usw. Ich hatte die Ablichtung des „BND-Papiers“ als Anlage dem
Buchmanuskript beigefügt, doch der Verlag hat mit anderen Kürzungen das Papier
nicht gedruckt. Wenn die Anlage gedruckt worden wäre, hätte sich der Leser ein
eigenes Urteil machen können. Das war meine Absicht. Wer die Wahrheit sucht,
müßte ihr im „Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes“ in den bombensicheren
Kellern des früheren Reichsbankgebäude am Werderschen Markt näher kommen.
Allerdings haben amerikanische Spezialisten bei Kriegsende die Bestände ausgeflogen
und in den USA bis Ende 1948 „kontrolliert“.
Der Eindruck der begrenzten
Souveränität bei Gründung der Bundesrepublik war einer der Gründe, im Jahre
1956 wieder Soldat zu werden. Daher erschien mir der Hinweis wichtig als Teil
der geschichtlichen Wahrheit. Mein Buch „Die deutsche Karte“ will übrigens kein
wissenschaftliches Werk sein. Ich will „Erlebtes und Erduldetes“ erzählen.
Dabei fehlen mir die Jahre, die ich -
leider - in sowjetischer Gefangenschaft verbrachte.
Mich überrascht, daß die Erwähnung der Vorbehaltsrechte teilweise in den
Mittelpunkt der Betrachtung des Buches gestellt wurden. Mir erschienen die persönlichen
Erlebnisse des Autors wie u.a. die Streichung von zwei Atomzielen auf
deutschem Boden durch einen Bundeswehroffizier, sein mannhaftes Auftreten
gegenüber alliierten Oberbefehlshabern, die Initiative zum Beginn der
deutsch-russischen Gespräche nach dem Krieg, die Gespräche mit dem norwegischen
König und über die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste doch viel
interessanter. Denn: diese hatten den Rang der Einmaligkeit! Und
sind bisher nicht bekannt.“
Soweit die Ausführungen eines Generalmajor a.D., der sich angeblich ein
wichtiges Dokument von seinem Verlag wegzensieren läßt und seine eigene eindeutige
Äußerung zu diesem Dokument bis zu „habe ich nicht gemeint“ wegrelativiert.

Als Gerrit Ullrich sein erstes Buch „Gegen Domino – die Staatsmafia“
veröffentlicht hatte, in dem er seine eigenen Erlebnisse bei Kauf eines Treuhand-Unternehmens
mit der anschließenden existenzvernichtenden „Abwicklung“ durch eine
Kreissparkasse und deren politische Hintermänner schilderte, wurde ihm ein Dokument
zugefaxt. Dieses Dokument war unter der Bezeichnung „Rickermann-Dokument“
bekannt geworden – das dürfte 1997 oder spätestens 1998 gewesen sein. Gerrit
Ullrich schrieb dazu:
„Das Besondere an den nachgewiesenen und dokumentierten, riesigen Wiedervereinigungsverbrechen
der deutschen Bundesregierung war die Feststellung, daß sich für niemanden,
auch für keine Gruppe, ein passender Vorteil aus den angerichteten gewaltigen
Schäden finden ließ. Die Geschädigten zu finden war weitaus einfacher. Ein
passend dimensionierter Vorteil fand sich erst, als über den Tellerrand
geschaut wurde, d.h., alle Vorteilnehmer von bundesdeutschen
Regierungsverbrechen saßen im Ausland, oder waren letztlich alle Länder außer
eben Deutschland. Verbrechen im Inland, um dem Ausland Vorteile zu verschaffen.
Zu solchen Kanzleranweisungen mußten Ursachen zu finden sein; es mußte Gründe
dafür geben.
Eine Möglichkeit waren die Hinweise aus dem vorgestellten Dokument, so
es denn echt sein sollte; insbesondere der enthaltene Hinweis auf eine
Kanzlerakte. Das gezeigte Dokument selbst wurde an verschiedenen Positionen
manipuliert und kann in der vorliegenden Form nicht echt oder korrekt sein.
Dies betrifft zunächst das Datum 18.9.93/96. Wenn, so müßte es erstens aus den
50-er Jahren datieren, und zum Zweiten gab es zu keiner Zeit einen Staatsminister
Dr. Rickermann. Außerdem wäre allein ein Schreiben eines Staatsministers, unter
dem Briefkopf des BND, an einen anderen Minister abgesandt, sachlich unsinnig.
Erklärbar ist solches nur, wenn es sich bei dem unterschreibenden Dr. Rickermann
um einen Mitarbeiter des BND handelte, der seinem Minister etwas mitzuteilen
hatte. Wie aber war die Echtheit eines solchermaßen veränderten Dokuments zu
prüfen? Eine korrekte Bestätigung würde wohl niemand abgeben. War aber auch der
Inhalt unpassend?
Und noch eine zweite Frage
stellt sich: Aus welchem Grunde wurde dieses, wenn auch offensichtlich
manipulierte, Schreiben der Öffentlichkeit zugespielt? Sollten mit der Veröffentlichung
des Dokuments vielleicht nur ganz andere, aktuell-politische Absichten getarnt
werden?
Allein im Umfeld der deutschen Wiedervereinigung war es zu einer
Vielzahl von Entscheidungen und staatskriminellen Machenschaften gekommen, die
alle nur mit der Wahrnehmung außerdeutscher Interessen durch eine deutsche Bundesregierung
sinnvoll zu erklären waren. Sollten ausländische Interessen der tatsächliche
Grund für diese Vorgänge sein, so wäre damit auch der Inhalt der angesprochenen
Kanzlerakte offengelegt, d.h., der Kanzler der Bundesrepublik würde in seiner
Kompetenz einem Protektoratsverwalter gleichkommen, und die Akte entspräche
damit einem Anstellungsvertrag bei einer ausländischen Macht.
Wenn
nun das Dokument selbst schon nicht zu prüfen war, so blieb nur die Alternative,
den darin angesprochenen geheimen Staatsvertrag zu prüfen. Ein Staatsvertrag,
der in seiner Bedeutung einem geheimen und damit nichtöffentlichen
Friedensvertrag - als Ergebnis des Zweiten Weltkriegs - gleichkommen würde. Die
Prüfung selbst konnte somit nur aus den seinerzeitigen Ursachen und Zusammenhängen
erfolgen, um so zur Existenz der Inhaltspunkte des gesamten Staatsvertrages zu
gelangen.
Der Schlüssel mußte in
Deutschlands Vergangenheit liegen.“
Welche Motive Herrn Generalmajor a.D. Komossa geleitet haben, die
Passage mit Bezug auf den „Geheimen Staatsvertrag“ vom 21. Mai 1949 zu
veröffentlichen, kann nur spekuliert werden. Daß er sich der Wirkung seiner
absatzfördernden Andeutungen tatsächlich nicht bewußt gewesen sein sollte, ist
kaum vorstellbar. Wollte er uns, ebenso wie der Veröffentlicher des
„Rickermann-Papiers“, einen Hinweis auf unseren unveränderten Besatzungsstatus
geben und sich zugleich nach oben hin absichern? Wenn er den Staatsvertrag
tatsächlich im Anhang gedruckt haben wollte, so muß er ihm doch vorliegen.
Statt einer zurückrudernden Stellungnahme hätte jedem nachfragenden Leser die
Zusendung einer Kopie des Staatsvertrags gereicht.
Die Standard-Stellungnahme des „Presse- und Informationsamt der Bundesregierung“
auf mehrfache Anfragen lautet:
„Der geheime Staatsvertrag ist dem Reich der Legenden zuzuordnen. Diesen
Staatsvertrag gibt es nicht. Und die Bundeskanzlerin mußte selbstverständlich
auch nicht auf Anordnung der Alliierten eine sogenannte „Kanzlerakte“ unterschreiben,
bevor sie ihren Amtseid ablegte. Die erbeten kurze Antwort lautet daher:
„Nein“.“
Wer
den Herrn Komossa um eine Kopie des Staatsvertrags bitten will, der kann das
tun unter FAX 0228-6202636 oder E-post:gh.komossa@yahoo.de